Ziele, die indes vernünftig sind. Nicht nur im Sinne der Strafgefangenen, denen mehr Rechte eingeräumt werden — Anspruch auf Einzelunterbringung und mehr individuelle „Zuwendung“ während der Haft. Mit solchen Maßnahmen werden viele Bürger außerhalb der Gefängnismauern nichts anfangen können, sie vielleicht sogar ablehnen.
Und doch dienen sie auch ihren eigenen Interessen — ab dem Zeitpunkt, in dem der Häftling wieder in Freiheit kommt. Resozialisiert oder aber als weitere Gefahr für die Gesellschaft. Für diese Frage spielt die Behandlung in der Haft sehr wohl eine Rolle.