NRW Dicke Luft in NRW — Stickoxidwerte weiter viel zu hoch

An 60 Messstellen im Land wurde der Grenzwert für Stickstoffdioxid nicht eingehalten. Köln, Düsseldorf und Essen sind besonders betroffen.

Die Belastung mit Stickstoffdioxid sei das Problem Nummer eins in der Luftreinhaltung, sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne).

Die Belastung mit Stickstoffdioxid sei das Problem Nummer eins in der Luftreinhaltung, sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne).

Foto: dpa

Solingen. Der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid ist in NRW 2016 an fast jeder zweiten Messstelle überschritten worden. An 60 (Vorjahr 56) von 127 Messstellen wurde 2016 der Grenzwert für die mittlere Jahresbelastung nicht eingehalten, teilte das NRW-Umweltministerium am Dienstag in Solingen mit.

In 32 NRW-Städten gab es NO2-Überschreitungen, Halle/Westfalen ist neu im Kreis. Als Hauptverursacher gelten der Straßenverkehr und hier vor allem Diesel-Fahrzeuge. Die höchsten Belastungen wurden 2016 in Köln am Clevischen Ring gemessen mit 63 Mikrogramm pro Kubikmeter. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel. Köln ist am schlimmsten betroffen, neun Mal wurde hier der Stickstoffdioxid-Wert 2016 überschritten, es folgen Düsseldorf (5), Essen (5), Dortmund, Paderborn, Aachen und Neuss (je drei Mal).

Die Grenzwerte für Feinstaub wurden hingegen an allen 65 Messstellen in NRW eingehalten. Die Belastung mit Stickstoffdioxid sei das Problem Nummer eins in der Luftreinhaltung, sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne). Städte, Gemeinden, Automobilhersteller sowie Behörden auf Landes- und Bundesebene seien in der Pflicht. Remmel verwies auf eine von der Europäischen Kommission angedrohte Klage gegen Deutschland wegen der wiederholten Überschreitung der NO2-Grenzwerte. Der Minister sagte, er wolle Fahrverbote vermeiden. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass auch NRW durch die Gerichte zur Einführung von Fahrverboten gezwungen werde. In einem Prozess wegen überhöhter NO2-Werte in Düsseldorf hatte ein Verwaltungsgericht erstmals ein örtliches Fahrverbot für Diesel-Autos angeregt. Das Urteil aus 2016 ist nicht rechtskräftig, es liegt in der nächsten Instanz beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. dpa/kup