Doppelmord: Müller-Piepenkötter - „Die Tat hätte verhindert werden können“

Landesjustizministerin Müller-Piepenkötter listet eine Reihe von Fehlern in der Mönchengladbacher Justiz auf.

Düsseldorf. Der Doppelmord in Mönchengladbach, bei dem am 9. März der türkischstämmige Erol P. seine Frau und seine älteste Tochter erschossen hat, war vermeidbar. Das sagte NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) vor dem Rechtsausschuss des Landtags. "Der Tod der beiden Frauen hätte verhindert werden können", so Müller-Piepenkötter.

Die Frauen waren nach einer Familiengerichtsverhandlung beim Amtsgericht Mönchengladbach getötet worden. Müller-Piepenkötter gab einen detaillierten Überblick über die tragischen Geschehnisse. Es ist eine Auflistung von Fehlern in der Justiz.

Vor dem Amtsgericht sollte es um das Sorgerecht für die Kinder gehen. Der spätere Täter und seine Opfer waren erschienen. Vor Verhandlungsbeginn gegen 10 Uhr informierte die Anwältin der Ehefrau den Familienrichter darüber, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Vergewaltigung seiner Frau vorliege. Der Richter rief sofort die Staatsanwaltschaft an, um eine Verhaftung zu veranlassen. Dort war nur eine Servicekraft am Telefon, die die zuständige Staatsanwältin nicht erreichen konnte. Gegen 11 Uhr, eine Stunde nach dem Anruf, informierte die Service-Kraft die Bereitschaftsstaatsanwältin. Die Reaktion: Sollte sich der Anrufer noch einmal melden, möge er die Polizei anrufen.

Da hatten die Frau und ihre Tochter noch 40 Minuten zu leben. Die Verhandlung vor dem Familiengericht endete ergebnislos um 11.25 Uhr, um 11.40 Uhr geschah die Tat vor dem Haus der Frau, wo der Täter ihr und ihren Kindern aufgelauert hatte.

"Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hätte tätig werden müssen", bewertete Müller-Piepenkötter die ersten Erkenntnisse. Sie verwies auf laufende Ermittlungen gegen die Mitarbeiter dort. Der Familienrichter habe Erol P. nicht im Gerichtssaal festnehmen dürfen, da es dafür keine rechtliche Handhabe gab, so die Ministerin. Warum der er es aber bei nur einem Anruf belassen habe? "Das frage ich mich auch", sagte Müller-Piepenkötter.

Sie wies auf weitere Ungereimtheiten hin. Im August 2006 hatte die Frau die Anzeige wegen Vergewaltigung gestellt. Erst am 15. Februar erging ein Haftbefehl. Die Ermittlungen wurden eine Woche später eingestellt, da der Mann jetzt jenseits der nahen Grenze in Holland wohnte. Der Haftbefehl galt weiter für den Fall der Einreise. "Mittlerweile wurde festgestellt, dass es sich bei der Einstellung des Verfahrens um einen Fehler handelte", so Müller-Piepenkötter.