Deutsche Gesellschaft für Ernährung Essen an Schulen und Kitas viel zu oft noch ungesund
Standards der Gesellschaft für Ernährung sind nur in zwei Bundesländern verpflichtend. NRW setzt auf unverbindliche Aufklärung.
Berlin/Düsseldorf. 4,7 Millionen Kinder bekommen in Deutschland täglich ein Mittagessen in der Kita oder in der Schule. Aber gesund ist nur selten, was dem Nachwuchs serviert wird. Zu dem Ergebnis kommt eine Allianz aus 17 medizinischen Fachgesellschaften und Verbänden (DANK). Die Experten kritisieren, dass es fast alle Bundesländer ablehnen, die Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zur gesunden Kita- und Schulverpflegung verpflichtend einzuführen.
Die DGE-Standards für die Schulverpflegung gibt es seit 2007, für die Kitas seit 2009. Doch bisher haben sie nur in Berlin und im Saarland Gültigkeit. Eine Umfrage der Allianz ergab, dass alle anderen Bundesländer nicht vorhaben, sie verbindlich vorzugeben. Zwar loben alle Kultusministerien die Standards, doch den Schulen oder den Kitaträgern wird überlassen, für gesunde Verpflegung zu sorgen. Grund für die Haltung der Ministerien sind laut Dietrich Garlichs, Sprecher der Allianz, nicht etwa mögliche Kosten. „Die Kultusminister sehen das einfach nicht als ihr Thema an.“
Auch das Schulministerium NRW reagiert ähnlich. „Wir sind nur für die inneren Schulangelegenheiten wie die Lehrpläne zuständig“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage. Das Schulessen falle in die Zuständigkeit der jeweiligen Schulträger, also überwiegend der Kommunen. Allerdings wurde Ende 2008 die Vernetzungsstelle Schulverpflegung eingerichtet. Sie ist als Projekt bei der Verbraucherzentrale angesiedelt und wird mit Mitteln des Bundes sowie des Verbraucher- und des Schulministeriums NRW finanziert.
„Wir versuchen darauf hinzuwirken, dass Schulträger und Schulen zunehmend die DGE-Standards bei den Ausschreibungen berücksichtigen“, sagt Projektleiterin Ursula Tenberge-Weber. „Einige Kommunen tun das auch inzwischen. Aber es wäre schön, wenn es noch mehr täten.“ Laut einer bundesweiten Studie dienen die DGE-Vorgaben bei 50 Prozent der Schulträger als Basis für die Ausschreibung. Allerdings reicht das Spektrum von der allgemeinen Forderung nach Berücksichtigung bis zu konkreten Vorgaben im Leistungsverzeichnis.
Neben der DGE hat auch die Hochschule Niederrhein seit zehn Jahren Qualitätsstandards definiert, die sich an die DGE anlehnen, aber zum Teil noch darüber hinausgehen. Die Caterer können das dreistufige Zertifikat „Ausgezeichnete Gemeinschaftsgastronomie“ erwerben. Lizenznehmer für das Verfahren ist die Tüv Rheinland Cert GmbH.
Tüv-Mitarbeiter und Ökotrophologe Manuel Potthoff sieht aufseiten der Träger und Betriebe gleich mehrere Hemmnisse, sich der Zertifizierung auszusetzen. „Das hat mit der fehlenden Verpflichtung zu tun. Dann ist ist das Verfahren auch nicht kostenlos. Und außerdem wollen alle Betriebe gleich in die höchste Stufe, um damit werben zu können. Sie sehen die Zertifizierung nicht als Lernkonzept zur Verbesserung.“