Fangprämien: NRW bremst Kliniken aus

Krankenhäuser, die Ärzten für Einweisungen Geld geben, werden künftig bestraft. Hüft-OP war 1000 Euro wert.

Düsseldorf. Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen geht gegen die sogenannten Fangprämien von Krankenhäusern an niedergelassene Ärzte vor.

Damit soll die bislang offenbar durchaus gängige Praxis unterbunden werden, wonach Krankenhäuser Ärzten Prämien zahlen, wenn sie Patienten mit finanziell lukrativen Operationsbefunden überweisen. Dabei sollen zum Beispiel für eine anstehende Hüft-Operation 1000 Euro bezahlt worden sein.

Das Kabinett billigte am Dienstag einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes. Entscheiden wird der Landtag noch vor der Wahl im Mai. Damit würden Prämienzahlungen durch die Kliniken strafbar - im Gegensatz zu jetzt. Denn derzeit kann nur derjenige bestraft werden, der Geld annimmt - also der Arzt oder die Ärztin.

"Die Fangprämien für Ärzte sind nicht hinnehmbar. Deshalb müssen wir diese Entwicklung eindämmen. Schließlich ist die freie Arzt- und Krankenhauswahl oberstes Patientenrecht", sagte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Mit der Gesetzesänderung soll klar gestellt werden, dass Kliniken keine Makler sein dürfen. "Verstoßen die Krankenhäuser künftig gegen die Regeln, drohen ihnen Geldbußen, in krassen Fällen auch Schlimmeres", sagte eine Ministeriumssprecherin. Das Delikt sei dann ein Straftatbestand.

Anfang September war die Praxis der Fangprämien bekannt geworden. Bekannt gemacht hatte das Thema die Deutsche Gesellschaft für Urologie. Die Bundesärztekammer sprach damals von einer Grauzone von 20 bis 30 Prozent bei der Gesamtzahl der Überweisungen in Krankenhäuser.

Nach diesen Veröffentlichungen gab es auch in Nordrhein-Westfalen eine ganze Reihe von Verdachtsfällen, die gemeldet wurden, sagte die Ministeriumssprecherin.