Führungszeugnis soll Sextäter aus NRWs Schulen fernhalten
Düsseldorf (dpa) - In Nordrhein-Westfalen müssen Bewerber für den Schuldienst künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, in dem auch geringfügigere Strafen wegen Sexualdelikten vermerkt sind.
Das Schulministerium hat die Einstellungsbehörden angewiesen, diese Bescheinigung ab Anfang Mai zu verlangen.
"Damit ist es zuverlässig möglich, allen nach Sexualdelikten vorbestraften Personen den Zugang zur Lehrerausbildung und zur Schule zu versagen", sagte Schulministerin Barbara Sommer (CDU). Damit sollen Kinder besser vor Missbrauch geschützt werden.
Nach dem bisher geltenden Recht werden im Bundeszentralregister nur Strafen festgehalten, wenn der Betroffene zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu mehr als drei Monaten Gefängnis verurteilt worden ist. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch Sexualdelikte erfasst, die unter diesen Grenzen liegen. Dazu gehören beispielsweise eine Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornografie sowie wegen Verletzung der Fürsorgepflicht oder wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen.