Diese Entscheidung vom Donnerstag gab das Gericht am Freitag bekannt (Az.: 4 B 608/13).
Da beim tabakfreien Rauchen der Shisha-Pfeifen keine gesundheitsgefährdenden Verdampfungsprodukte entstünden, sei es in dieser Form in Cafés und Kneipen erlaubt, hieß es. Die Betreiberin eines Cafés in Marl hatte geklagt, weil die Stadt ein Bußgeld für das tabakfreie Rauchen der Shisha-Pfeifen in ihrem Lokal verlangen wollte.
Nach Ansicht des OVG ist eine Ausweitung des Rauchverbots in Gaststätten auf das Shisha-Rauchen mit Früchten und sogenannten Shiazo-Steinen nicht gerechtfertigt. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.