Wo soll bloß der Radarwagen hin?

Kommunen sind unsicher, wie sie die neue Blitzer-Verordnung umsetzen.

Düsseldorf. Haben die Städte jetzt einen Freibrief, Autofahrer überall zu blitzen und so etwas für die Stadtkasse zu tun? Eine neue Verwaltungsvorschrift aus dem NRW-Innenministerium, die ab sofort gültig ist, sorgt für Unsicherheit in den Kommunen. Die Leiter der Ordnungsämter und Bußgeldstellen von Wuppertal, Krefeld, Solingen und Remscheid schickten also gestern nicht etwa ihre Radarwagen los, sondern informierten sich in Brühl bei einer Veranstaltung des Ministeriums.

Michael Zimmermann, Leiter des Düsseldorfer Ordnungsamtes, geht jedoch davon aus, das sich so viel nicht ändert. In der Landeshauptstadt gibt es rund 700 Messstellen, die von fünf Radarwagen im Zweischicht-Betrieb kontrolliert werden. „Die Wagen sind ausgelastet“, sagt Zimmermann, es werde wohl nicht mehr Messungen, aber mehr Standorte geben.

Bisher durfte an Unfallschwerpunkten und in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Altersheimen geblitzt werden. Nun sind Kontrollen auch an Baustellen mit Fahrbahnverengungen erlaubt. Zimmermann: „Wo soll der Wagen parken, wenn es ohnehin eng ist?“

Solingen und Remscheid messen jeweils an 120 Stellen und haben zwei Fahrzeuge im Einsatz. Der Wuppertaler Stadtsprecher Markus Bien gibt 62 Messstellen an — die Liste stammt jedoch vom November 2006. Vier Radarwagen patrouillieren an der Wupper.

Neue Kontrollmöglichkeiten tun sich für die Städte an Raserstrecken auf — in Absprache mit der Polizei oder nach Hinweisen von Bürgern. In Solingen und Remscheid befürchtet man zum einen, dass manche Raserstrecken aus persönlicher Befindlichkeit definieren. Andererseits könnte ausgerechnet die jetzt vorgeschriebene Transparenz die Bürger verärgern. Wenn man etwa angekündigt, man wolle zwischen 14 und 16 Uhr in einer Straße kontrollieren — der Radarwagen dort aber keinen Parkplatz findet und woanders misst.

In Wuppertal und Düsseldorf geht man hingegen davon aus, dass die Autofahrer keinen Anspruch auf Tagesaktualität und Vollständigkeit haben. Hier will man die Kontrollen nur für eine ungefähre Tageszeit und für größere Räume ankündigen.