Inklusion kommt NRW-Städte teuer
Land soll Kosten für gemeinsamen Unterricht tragen.
Düsseldorf. Die NRW-Kommunen drohen mit Klage, falls das Land sie auf den Kosten für gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Schüler sitzenlässt. Bis 2020 müssten die Städte und Gemeinden für diese Aufgabe insgesamt eine dreistellige Millionensumme aufwenden, sagten Vertreter der kommunalen Spitzenverbände am Montag.
Sie stellten ein Gutachten von Bildungs- und Finanzwissenschaftlern vor, die die Kosten der sogenannten Inklusion an Fallbeispielen errechnet haben. Demnach kommen allein auf Essen bis 2020 mindestens 18 Millionen Euro an Investitionskosten zu — bei höheren pädagogischen Qualitätsstandards mehr als 40 Millionen. Hinzu kämen jährlich zwölf Millionen Euro an laufenden Kosten. Im Kreis Borken wären nur an Grundschulen mindestens drei Millionen Euro an einmaligen Investitionen nötig plus vier Millionen Euro laufende Kosten jährlich.
Die rot-grüne Landesregierung will ab dem Schuljahr 2014/15 schrittweise einen Rechtsanspruch behinderter Kinder auf Unterricht in einer Regelschule einführen. Aus Sicht der Kommunen müsste das Land für die Folgekosten des Gesetzes aufkommen. Die kommunalen Spitzenverbände berufen sich auf die Bagatellgrenze im Konnexitätsausführungsgesetz. Demnach steht den Kommunen ein finanzieller Ausgleich für neue oder wesentlich veränderte Aufgaben zu, deren Kosten landesweit über 4,5 Millionen Euro liegen. Laut Schulministerium sieht der Gesetzentwurf nur einen schrittweisen Ausbau des ohnehin schon bestehenden schulischen Angebots für behinderte Kinder vor.
Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) hofft, dass bis zum Schuljahr 2017/18 jedes zweite Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule besuchen könnte. Das wären doppelt so viele wie jetzt. Red