„Spiegel“: Gefährliche Altlasten in RAG-Bergwerken
Essen (dpa). Der in den 1990er Jahren in nordrhein-westfälische RAG-Bergwerke gebrachte giftige Sondermüll ist möglicherweise nicht sicher. Dies berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf ein neuerstelltes Gutachten.
Demnach bestünden Zweifel daran, dass die in Tiefen von mehr als 800 Meter eingebrachten Giftstoffe wirklich dicht abgeschlossen sind. Nach Angaben von RAG und der zuständigen Bergaufsicht in NRW dagegen sei für die Lagerung ein Spezialverfahren gewählt worden, das einen Austritt von giftigen Stoffen wie Dioxin oder Schwermetallen völlig sicher ausschließe.
Das Gutachten wurde im Auftrag besorgter Anwohner von dem Wasserexperten und ehemaligen Abteilungsleiter im NRW-Umweltministerium Harald Friedrich erstellt. Die Anwohner befürchten spätestens mit dem von der RAG nach Abschluss des Bergbaus geplanten Grubenwasseranstieg eine Belastung ihrer Felder und Gewässer. Bereits jetzt seien bei Proben auffällige Werte festgestellt worden.
Es sei aber unklar, ob sie auf den Bergbau zurückgingen, schreibt das Magazin. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) will eine Überprüfung einleiten. Die Ergebnisse würden ausgewertet. Dann werde entschieden, ob das Umweltamt Lanuv selbst eine Messprüfung machen solle, sagte ein Ministeriumssprecher am Sonntag. Umweltschützer hatten bereits vor mehr als 20 Jahren gegen die Einlagerung von Filterstäuben aus Hausmüll- und Verbrennungsanlagen in Bergwerken protestiert.
Nach RAG-Angaben wurden zwischen 1991 und 2004 auf dem Bergwerk Haus Aden (Bergkamen) und später Walsum (Duisburg) rund 650 000 Tonnen Reststoffe nach dem Prinzip des „vollständigen Einschlusses“ verwertet. Das Füllen unter Tage wurde aus verschiedenen Gründen eingestellt: Unter anderem gab es weniger Reststoffe, und die erhoffte Verringerung von Bergschäden über Tage trat nicht ein.
„Von den eingelagerten Stoffen gehen keine Risiken für die Umwelt aus“, bekräftigte die RAG. Dies bestätigten regelmäßige Analysen des Grundwassers. Bei den für eine Verwertung zugelassenen Stoffen handelt es sich laut RAG um Kraftwerksrückstände, Rückstände aus der Stahl- und Zementproduktion, aus der Hausmüll- und Klärschlammverbrennung sowie um Altsande aus Gießereibetrieben.