NRW Gericht urteilt: IHK hat Beiträge falsch berechnet
Düsseldorfer Richter kritisieren Kalkulation durch die IHK Mittlerer Niederrhein. Kritiker sieht „staatlich sanktionierten Rechtsbruch“.
Düsseldorf. „Beitragsbescheide der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein (IHK) aus den Jahren 2011 bis 2016 sind rechtswidrig.“ Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat diesen Satz bislang zwar nur in einer Pressemitteilung veröffentlicht, die schriftlichen Urteilsgründe des Richterspruchs aus der vergangenen Woche liegen noch nicht vor. Doch das von dem Willicher Transportunternehmen ITC Logistic und seinen Tochterfirmen erstrittene Urteil lässt nach den Ausführungen kaum Interpretationsspielraum: die Kammer hat bei der Berechnung der Beiträge Fehler gemacht und — so hatte ITC argumentiert — falsch berechnete Beiträge für eine unzulässige Vermögensbildung verwendet. Es ging um Beiträge von etwa 35 000 Euro.
Schon Ende 2015 hatte das Bundesverwaltungsgericht die sogenannte Ausgleichsrücklage für nicht vereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben erklärt (Infokasten). Hinsichtlich der IHK Mittlerer Niederrhein, zuständig für Krefeld, Mönchengladbach, den Kreis Viersen und den Rhein-Kreis Neuss, sagte das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun: „Die gerichtliche Kontrolle der Wirtschaftspläne der Jahre 2011 bis 2016 hat ergeben, dass die IHK dem haushaltsrechtlichen Gebot der Schätzgenauigkeit in diesen Haushaltsjahren nicht hinreichend Rechnung getragen hat.“
Doch die Hoffnung, dass alle von der IHK per Beitragsbescheid zur Kasse gebetenen Unternehmen von dem Urteil profitieren, trügt. Ein solches Urteil wirkt nur für und gegen die am Prozess Beteiligten. Das bestätigte auch Kai Boeddinghaus, Chef des „Bundesverbands für freie Kammern“ gegenüber unserer Zeitung. Der auch als „Kammerrebell“ bekannte, gegen Zwangsmitgliedschaft und Pflichtbeiträge kämpfende Boeddinghaus sagte, dass er nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bundesweit schon in 35 bis 40 Fällen Unternehmen zur Aufhebung der Beitragsbescheide verholfen hat. Er sehe eine systematische Strategie der Kammern darin, „Einzelfälle zu befrieden, indem Beitragsbescheide aufgehoben werden. Im Übrigen versuchen die Kammern, mit dem Geld der Zwangsmitglieder in aussichtslosen Verfahren Zeit zu schinden“. Boeddinghaus sprach in diesem Zusammenhang von „staatlich sanktioniertem Rechtsbruch“, weil auch die Politik nichts unternehme, die obergerichtlichen Vorgaben umzusetzen.
Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein sagte auf Nachfrage: „Wir warten die schriftlichen Entscheidungsgründe ab und prüfen diese dann. Bis auf weiteres werden wir keine Abrechnungen für Altjahre vornehmen. Danach werden wir prüfen, wie wir eine Lösung im Sinne der Mitglieder herbeiführen.“ Schon vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts habe die IHK Mittlerer Niederrhein Beiträge gesenkt und erstattet. Von 2011 bis 2016 sei der Beitrag dreimal gesenkt worden, viermal hätten alle IHK-Mitglieder von einer Beitragserstattung profitiert. Die jüngste Beitragserstattung habe ein Volumen von 1,6 Millionen Euro.