Herbe Schlappe für Rot-Grün vor NRW-Verfassungsgericht
Urteil: Die Richter billigen den 30. August als Wahltermin und die Abschaffung der Stichwahl.
Münster/Düsseldorf. Es dauerte nur rund 20 Minuten, dann stand Dienstagmorgen fest: Die NRW-Kommunalwahl findet wie geplant am 30.August ohne eine Stichwahl statt. Kurz und knapp erläuterte Michael Bertrams, Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs, warum das Gericht die Klagen von SPD und Grünen gegen die Kommunalwahlbestimmungen ablehnt. So wurde die Opposition zum Verlierer, und CDU und FDP konnten erstmals seit langer Zeit wieder einen Erfolg vor dem Landesverfassungsgericht feiern.
Beflügelt von ihrem Erfolg im Februar - damals hatten SPD und Grüne den ersten geplanten Wahltermin am 7. Juni erfolgreich weg geklagt - hatten sie nun zwei Klagen in Münster eingereicht. In der ersten, sie wollte vor allem die SPD, ging es um den Termin der Kommunalwahl am 30. August. Den wollte die Opposition kippen, plädierte stattdessen für den 27. September, damit an diesem Tag die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl an einem Tag stattfinden sollte. Die andere Klage hatte die Wiedereinführung der Stichwahl bei der Direktwahl von Oberbürgermeistern, Landräten und Bürgermeistern zum Ziel. Dahinter standen vor allem die Grünen. CDU und FDP hatten diesen möglichen zweiten Wahlgang abgeschafft, die Grünen sahen darin eine Beeinträchtigung der kleinen Parteien, zu denen sie ja auch zählen. Zudem könnten Oberbürgermeister mit nur 30Prozent Zustimmung ins Amt kommen.
Überhaupt hatte die Opposition in beiden Fällen das Demokratieprinzip als verletzt betrachtet. Der Termin 30. August sei von Landesinnenminister Ingo Wolf (FDP) aus parteitaktischen Gründen angesetzt worden. Denn er habe als FDP-Politiker Interesse daran, dass die Wahlbeteiligung niedrig bleibe und die finanzielle Bürde bei den Kommunen abgeladen werde. Auf 42 Millionen Euro hatte der Bund der Steuerzahler die Kosten für eine separate Wahl beziffert. Viele Städte und Gemeinden hatten schon im Vorfeld über die Schwierigkeit geklagt, binnen vier Wochen zwei Mal Wahlhelfer zu rekrutieren.
Diese Argumente verfingen bei Gericht nicht. Weder der 30.August als eigenständiger Wahltermin noch die Abschaffung der Stichwahl sei ein Verstoß gegen die Verfassung, beschädige das Demokratieprinzip oder sei eine Verletzung der Chancengleichheit, verlas Richter Bertrams. Bei dem Wahltermin war es eine Zurückweisung auf der ganzen Linie, denn Bertrams machte deutlich, dass es sehr wohl in die Hoheit der Landesregierung falle, einen solchen separaten Termin anzusetzen, wenn dies aus guten Gründen geschehe. "Dieser Termin ist nicht willkürlich gewählt worden. Er verstößt auch nicht gegen das Recht auf Chancengleichheit", so Bertrams in seiner Urteilsbegründung.
Ein bisschen anders sieht es bei der Abschaffung der Stichwahl aus. Sie wurde zwar von Bertrams eindeutig gebilligt. Er sagte aber auch, dass man die Entwicklung beobachten müsse. Gebe es wirklich eine Tendenz hin zu nur von einer Minderheit gewählten Amtsträgern, müsse neu bewertet werden.
Die Reaktionen auf die Urteile waren eindeutig: Die Regierung triumphierte, die Opposition akzeptierte trotzig ihre Niederlage. Von einer "schallenden Ohrfeige" und einer "Höchststrafe für die Opposition" sprachen CDU und FDP, Innenminister Wolf registrierte voller Behagen eine Bestätigung durch das Gericht. SPD und Grüne räumten die Niederlage ein. Die SPD will gleichwohl die 42 Millionen Euro Kosten im Wahlkampf plakatieren, die Grünen weiter gegen die Stichwahl kämpfen.