Patientenverfügung: Aufgeschoben, aufgehoben?

Die Argumente sind ausgetauscht, die Alternativen klar, die Abstimmung war längst terminiert. Und doch droht der Streit um Patientenverfügungen wie das Hornberger Schießen auszugehen: viel Getöse, kein Ergebnis.

Wenn der Bundestag sich drückt, dann gibt es keine Rechtsklarheit und Sicherheit. Hat das Parlament Skrupel in einer moralischen Frage? Das wäre ehrenwert. In Wahrheit wirken niedere Motive. Die Entscheidung wird auf die lange Bank geschoben, weil einige um taktische Vorteile feilschen und andere es darauf anlegen, ein Gesetz zu verhindern.

Patienten, Angehörige, Ärzte und Gerichte wissen oft nicht genau, wie die Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe verläuft. Wenn ein Mensch beizeiten festlegt, ob er behandelt werden soll, sollte sein Wille zählen. Die Patientenverfügungen für alle gleich zu regeln, macht Sinn. Könnte man nicht alles offen lassen, weil nicht jede denkbare Situation vorhersehbar ist? Das ist eine Haltung, aber nicht mehr der Punkt. Die Abgeordneten sollten entscheiden.