Sicherheitsbedenken: Gericht gibt CO-Pipeline nicht frei
Verwaltungsgericht: Richter rüffeln die Düsseldorfer Bezirksregierung wegen „rechtsfehlerhafter“ Entscheidungen.
Düsseldorf. Dicker Dämpfer für Bayer: Der Chemiekonzern darf seine umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen auch weiterhin nicht in Betrieb nehmen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte am Dienstag einen entsprechenden Eilantrag der Bayer AG ab - vor allem wegen Sicherheitsbedenken.
Durch mehrere Änderungsbescheide der Düsseldorfer Bezirksregierung für die CO-Pipeline habe sich die Sicherheitslage "nicht verbessert, sondern verschlechtert", befanden die Richter. Insbesondere bemängelten sie, dass ein oberflächennahes Warnband entfällt und die Breite sogenannter Geo-Grid-Matten (= Schutz vor Beschädigungen durch Baggerarbeiten) ebenso wie die Stärke der Rohrwandungen verringert wurden. Dadurch sei "das Sicherheitsniveau der Pipeline (...) abgesenkt worden".
Bayer hatte diese von der ursprünglichen Genehmigung abweichenden Änderungen zunächst eigenmächtig durchgeführt, sie dann von der Bezirksregierung nachträglich genehmigen lassen.
In dem aktuellen Beschluss, der unserer Zeitung vorliegt, rüffeln die Richter denn auch massiv die Düsseldorfer Bezirksregierung. Es gebe "durchgreifende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit" der nachträglich erteilten Genehmigungen: "Diese Bedenken (allein) verbieten eine ,Freigabe’ des Betriebs bzw. der Inbetriebnahme der Rohrfernleitungsanlage."
Während der Beschluss bei den Pipeline-Gegnern mit Begeisterung aufgenommen wurde, reagierten Bayer und die Bezirksregierung zurückhaltend: Man werde den Beschluss des Gerichts eingehend prüfen und dann über eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden.
Noch vor wenigen Tagen hatte sich Bayer-Vorstandschef Werner Wenning zuversichtlich gezeigt, das Düsseldorfer Gericht werde die Inbetriebnahme ermöglichen. Falls Bayer die Pipeline nicht nutzen könne, bedeute dies das Aus für beinahe sämtliche neuen Investitionen im Chemiepark Uerdingen.