Landeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf In NRW heißt es: Nie wieder Straßenausbaubeiträge
Düsseldorf · Die Straßenausbaubeiträge sind in NRW ein politischer Dauerbrenner und stets für jene ein Ärgernis, die mit horrenden Eigenleistungen den angrenzenden Straßenbereich vor ihren Häusern finanzieren sollen. Jetzt ist es damit bald wohl endgültig vorbei.
Es ist ein politischer Dauerbrenner und stets für jene ein Ärgernis, die mit horrenden Eigenleistungen den angrenzenden Straßenbereich vor ihren Häusern finanzieren sollen, wenn der neu angelegt oder aufwendig saniert wird. Jetzt ist es damit bald wohl endgültig vorbei: Am Dienstag hat das NRW-Landeskabinett beschlossen, die Straßenausbaubeiträge für kommunale Straßen ganz abzuschaffen, und einen Gesetzentwurf dazu auf den Weg zu bringen. Der werde dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung zugeleitet, hieß es am Dienstag aus dem Ministerium für Bau, Kommunales und Digitalisierung in Düsseldorf.
Ganz neu ist der Zustand in seiner Wirksamkeit freilich nicht. Bereits seit einigen Jahren zahlen Anlieger keine Ausbaubeiträge mehr, das jedenfalls gilt in Nordrhein-Westfalen für beitragsfähige Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen worden sind. Die seither entstandenen Kosten nämlich hatte die seinerzeitige schwarz-gelbe Landesregierung mit einer 100-Prozent-Förderung erstatten lassen. Jetzt sollen Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, mit einem sogenannten Beitragserhebungsverbot für die Kommunen versehen und weiter vom Land erstattet werden. Die Absicht hatten CDU und Grüne zum Start ihrer Regierungszeit in den Koalitionsvertrag geschrieben.
„Der Gesetzentwurf führt ohne Umwege geradeaus zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Bürgerinnen und Bürger bekommen volle Rechtssicherheit und der Aufwand der Kommunen wird reduziert“, sagte NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Dienstag. Die Landesregierung habe „die rechtliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach 54 Jahren im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen im Interesse der beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf den Weg gebracht“.
Insgesamt, so teilt das Ministerium mit, seien seit dem Start des landeseigenen Förderprogramms 2018 Grundstückseigentümer in Höhe von 75,1 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen entlastet, die sie ansonsten hätten zahlen müssen (berechnet bis zum 30. September 2023).
Freilich sind die Straßenausbaubeiträge nicht mit den sogenannten Erschließungsbeiträgen zu verwechseln. Die nämlich werden für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz) erhoben. Der Straßenausbaubeitrag ist hingegen eine nachträgliche Herstellungsmaßnahme. In vielen anderen Bundesländern war der Straßenausbaubeitrag schon vor mehreren Jahren abgeschafft worden, so in Berlin, Hamburg, Brandenburg oder Bayern. In Baden-Württemberg hatte es ihn gar nie gegeben. Manche Bundesländer stellen es den Kommunen auch frei, ob sie diese Beiträge erheben wollen. In Rheinland-Pfalz wurde gerade die flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags eingeführt. Dort werden Anwohner für Ausbesserungsmaßnahmen in definierten Gebieten herangezogen – dann durchaus öfter, aber mit geringeren Beträgen.