NRW-Polizeigesetz Koalition entschärft neues NRW-Polizeigesetz deutlich
Nach Protesten und Bedenken von Verfassungsrechtlern haben CDU und FDP den Entwurf nachgebessert.
Nach massiver Kritik von Verfassungsrechtlern und Bürgern, nach Anhörungen und langen Verhandlungen hat die NRW-Landesregierung gestern ihren neuen Entwurf des NRW-Polizeigesetzes präsentiert. Herausgekommen ist ein deutlich entschärftes Gesetz, das Innenminister Herbert Reul (CDU) als „hoffentlich gelungen“ bezeichnet und als „nicht abgeschlossen“ empfindet. „Wir werden es im Praxistest überprüfen und gegebenenfalls neu bewerten. Wir bleiben offen“, sagte Reul gestern nach der Einigung mit den Fraktionen von CDU und FDP. Ziel bleibe es, der Polizei in Zeiten terroristischer Gefahren die notwendigen Befugnisse an die Hand zu geben.
Der so umstrittene Begriff der „drohenden Gefahr“ als Rechtsgrundlage für erweiterte Polizeibefugnisse bereits im Vorfeld von möglichen Straftaten oder terroristischen Angriffen ist jetzt gestrichen. Etwa bei drohender Terrorgefahr könne die Polizei laut Reul dennoch frühzeitig eingreifen. Jetzt allerdings bei „klar festgelegten terroristischen Straftatbeständen“.
Der Polizeigewahrsam wird von derzeit möglichen 48 Stunden nicht wie zunächst geplant auf vier Wochen (in Bayern sind sogar drei Monate möglich), sondern auf zwei Wochen ausgeweitet. Eine anschließend maximal zweiwöchige Verlängerung bräuchte zudem einen richterlichen Entscheid. Videoüberwachung ist künftig nur zulässig, wenn auch Polizeibeamte für den direkten Eingriff einsatzbereit sind. Reul spricht von „Beobachtung statt Überwachung“.
Zudem ist nach dem Gesetzentwurf nach wie vor zwar vorgesehen erlaubt, mit richterlicher Anordnung auch auf verschlüsselte Whats App- oder andere Messengerdienste zuzugreifen. Für das Auslesen müsse aber nun ein neuer „Staatstrojaner“ die strengen Anforderungen des Bundeskriminalamtes (BKA) erfüllen. Ein solcher werde, hieß es aus Regierungskreisen, derzeit im Bundesinnenministerium geschaffen und sei schnell verfügbar. Ein „Staatstrojaner“ ist eine Software, die sich heimlich im Gerät einnistet und Daten weitergibt.
Im Landtag soll das Gesetz nach den Hoffnungen des Innenministers am 12./13. Dezember „mit breiter Zustimmung“ verabschiedet werden. Vorher wird es allerdings im Innenausschuss nach Angaben der Opposition noch eine neue Anhörung geben.
Man habe das Polizeigesetz „maximal verfassungsfest“ gemacht, ohne „rechtspolitische Auffassungen aufgegeben“ zu haben, befand Reul, der „Bedenken und Argumente ernst genommen“ haben will. Der in die Korrekturen eingebundene SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty signalisierte Zustimmung und wertete positiv, man habe sich beim neuen Entwurf „eher an Niedersachsen als an Bayern orientiert“. Die Grünen hadern: Sie werteten die Änderungen als einen „Erfolg der Zivilgesellschaft, die auf die Straße gegangen ist und gegen die massiven Grundrechtseingriffe von Schwarz-Gelb protestiert hat“, monierten aber „noch große verfassungsrechtliche Bedenken“, etwa, wenn man allein zur Identitätsfeststellung für sieben Tage eingesperrt werden könne.