Krisenhilfe: Steuerfreiheit für Neuwagen

Käufer von Autos mit Abgasnorm vier bis sechs sollen bis zu zwei Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden.

Berlin. Um das schleppende Autogeschäft anzukurbeln, plant die Bundesregierung, Käufer von Neuwagen vorübergehend von der Kraftfahrzeug-Steuer zu befreien.

Grundsätzlich für alle Neuwagen, die nach Inkrafttreten der Regelung - eventuell schon am kommendem Donnerstag - gekauft werden. Autos der Schadstoffklassen Euro-5 und Euro-6 werden für zwei Jahre von der Kfz-Steuer befreit, allerdings maximal bis Ende 2010. Alle anderen Neuwagen (Euro-4) werden für ein Jahr von der Steuer befreit - unabhängig von Hubraum und Verbrauch.

Die Steuerbefreiung ist Teil eines Pakets von Konjunkturhilfen. Die Autoindustrie kämpft mit einem massiven Nachfrageeinbruch. In vielen Werken sind Produktionsstopps angekündigt. Durch die Belebung der Nachfrage sollen drohende Entlassungen abgewendet werden. Weitere Teile des Pakets sind Investitionshilfen für Gebäudesanierung sowie verbesserte Steuerabschreibungen für Firmenanlagen und die höhere Absetzbarkeit von Handwerker-Rechnungen.

Insgesamt würden Autokäufer um bis zu 1,5 Milliarden Euro entlastet. Die Ersparnis fiele aber je nach Hubraum höchst unterschiedlich aus. Je größer das Auto, desto größer die gesparten Steuern.

Noch nicht. Bis zur entscheidenden Kabinettssitzung am kommenden Mittwoch muss die Bundesregierung vor allem noch mit den Ländern verhandeln. Ihnen stehen bisher die Kfz-Steuereinnahmen zu. Allein NRW nahm im vergangenen Jahr 1,9 Milliarden Euro ein. Die Länder sollen diese Einnahmen an den Bund verlieren und dafür einen Ausgleich bekommen.

Das ist umstritten. Die deutsche Autoindustrie hofft auf einen Absatzschub, allerdings gilt die Steuerbefreiung natürlich nicht nur für Fahrzeuge deutscher Anbieter, sondern für alle Marken. Der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer von der Fachhochschule Gelsenkirchen glaubt hingegen nicht, dass dadurch auch nur ein einziges Auto zusätzlich gekauft werde. Die Pläne führten nur zu einem Mitnahmeeffekt, für den letztlich der Steuerzahler aufkommen müsse.