Land schickt Gemeinden in ungewisse Zukunft

Schwarz-Gelb schränkt die Betätigung der Stadtwerke ein und regelt Wahlen neu.

Düsseldorf. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat am Donnerstag zwei ihrer am meisten umstrittenen Reformen beschlossen: Mit breiter Zustimmung billigten die Abgeordneten von CDU und FDP die neue Gemeindeordnung und das neue Kommunalwahlrecht. Gegen beide Vorhaben gibt es in den Kommunen auch unter CDU-Politikern nach wie vor massive Vorbehalte.

In den vergangenen Wochen hatte es immer wieder Spekulationen darüber gegeben, ob es Gegenstimmen auch aus den Reihen der CDU geben werde - schließlich gibt es rund 40 Unions-Abgeordnete, die Mitglieder in der Arbeitnehmerorganisation CDA sind. Und die hatte ebenso wie die Gewerkschaften Front vor allem gegen die neue Gemeindeordnung gemacht. Doch Donnerstag gab es keine Überraschung: Schwarz-Gelb stand.

Warum aber erregen diese Reformen Beschäftigte und Politiker so, dass es Massendemonstrationen vor dem Landtag gegeben hat, bei denen gestandene CDU-Lokalpolitiker wie der Neusser Bürgermeister Herbert Napp in der ersten Reihe standen? Es ist vor allem der Paragraf 107, der die Gemüter bewegt. Er regelt die wirtschaftliche Betätigung kommunaler Unternehmen. Damit sind vor allem die Stadtwerke, aber auch städtische Wohnungsbauunternehmen gemeint. Ihre Tätigkeit soll beschränkt werden. Sie dürfen sich nur noch im lokalen Markt um die Daseinsvorsorge kümmern - also bei der Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie beim Nahverkehr.

SPD, Grüne, Kommunalpolitiker und Stadtwerkemanager befürchten den "Tod auf Raten", weil sich die Unternehmen nicht mehr entwickeln könnten. Die Koalition hält hingegen an ihrem Kurs "Privat vor Staat" fest. CDU und FDP haben in der bisherigen Regelung eine Bevorzugung der kommunalen Firmen gegenüber dem mittelständischen Handwerk gesehen. Innenminister Ingo Wolf (FDP) hatte gar von Nagelstudios gesprochen, die von Stadtwerken betrieben worden seien. Er konnte aber nie sagen, wo das vorgekommen sein soll.

Die andere Neuerung betrifft die Kommunalwahlen. Künftig werden die Amtszeiten von Räten oder Kreistagen und die der Landräte beziehungsweise direkt gewählten Bürgermeistern oder Oberbürgermeistern entkoppelt. Die Räte behalten ihre Legislaturzeit von fünf Jahren, die Kommunalchefs bekommen eine Amtszeit von sechs Jahren. Das gilt schon ab der nächsten Wahl im Jahr 2009. Zudem entfällt bei der Bürgermeister- beziehungsweise Landratswahl die Stichwahl zwischen den beiden besten Kandidaten. Künftig reicht die einfache Mehrheit im ersten Wahlgang - auch wenn diese deutlich unter 50 Prozent der abgegebenen Stimmen liegt.