Keine der Kündigungen habeAussicht auf Erfolg, hatte das Arbeitsgericht den Vertretern derPartei zuvor eröffnet.
Diese gaben sich am Montag uneinsichtig:Kündigung Nr. 5 sei gegen die Frau bereits in Vorbereitung, erklärtensie. Zuvor hatte die Partei bereits eine Betriebsrätinweiterbeschäftigen und deren Kündigung ebenfalls zurücknehmen müssen.