NRW plant eine „Lex Sauerland“

Die Abwahl von Bürgermeistern soll künftig möglich sein. SPD und Grünen wollen zudem die Stichwahl wieder einführen.

Düsseldorf. Für die von der rot-grünen Minderheitsregierung geplanten Änderungen am Kommunalwahlrecht zeichnen sich parlamentarische Mehrheiten ab. SPD und Grüne wollen die Stichwahl für Oberbürgermeister, Landräte und direkt gewählte Bürgermeister kleinerer Städte wieder einführen und erstmals den Bürgern die Möglichkeit einer Abwahl einräumen.

Die Linkspartei wird den Reformen wohl zustimmen, kleinere Unstimmigkeiten im Detail werden noch geklärt. Die SPD zeigte sich zuversichtlich, dass auch die FDP gewonnen werden könnte, die Neuerungen mitzutragen.

Das wäre nicht selbstverständlich, denn schließlich hat die im vergangenen Jahr abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung die Stichwahlen wieder abgeschafft.

In den Stichwahlen soll die Entscheidung zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten bei der Direktwahl zum Stadtoberhaupt oder Landrat fallen — es sei denn, einer hat bereits im ersten Anlauf die absolute Mehrheit der Stimmen hinter sich versammelt.

Ein neues Instrument bei den kommunalen Wahlentscheidungen wäre die Abwahl eines Oberbürgermeisters oder Landrats mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sie war bisher so nicht möglich. Gerade im Fall Duisburg zeigte sich das besonders deutlich.

Der dortige Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) galt nach der Katastrophe bei der Loveparade mit 21 Toten in seiner Stadt als nicht mehr tragbar. Damals wäre eine Abwahl nur möglich gewesen, wenn ihr eine Zweidrittel-Mehrheit im Stadtrat zugestimmt hätte. Die kam nicht zustande. Die neue Initiative heißt inoffiziell auch „Lex Sauerland“.

Doch es gibt auch Bedenken gegen die Reformen. Das wurde gestern bei der Expertenanhörung im Landtag deutlich. Die großen kommunalen Spitzenverbände Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund tragen die Abwahl in dieser Form nicht mit.

Sie kritisieren, dass ein solcher Schritt sehr weitreichende Folgen für ein direkt gewähltes Staatsorgan habe. Dafür aber seien die Hürden zu niedrig, da bereits eine einmalige Verfehlung ausreichend sein soll.

Dieser Argumentation folgt auch die CDU, wie Kommunalexperte Bodo Löttgen sagte. „Wir müssen sehr vorsichtig mit dem Thema umgehen.“ So sei auch die Abwahl bei lediglich der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedenklich.