Bildungspolitik NRW-Schulministerin erleichtert spätere Einschulung
Yvonne Gebauer (FDP) will nicht allein das ärztliche Attest zur Grundlage machen. Die Eltern bekommen mehr Rechte.
Düsseldorf. Gerade erst ist der „Masterplan Grundschule“ in NRW in Gang gebracht, schon hat Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) einen neuen Schwerpunkt in Sachen Grundschulen gesetzt: Mit einem Runderlass soll es Eltern in Zukunft erleichtert werden, die Einschulung ihres Kindes zurückzustellen — wenn sie ihr Kind für nicht schulreif erachten. Ein Thema, heißt es aus dem Ministerium, dass die Eltern regelmäßig sehr bewegt.
Bislang war in solchen Fällen ein schulärztliches Attest unerlässlich und hohe bürokratische Hürden zu überwinden. Schulpflichtige Kinder — und hier gilt in NRW der 30. September als Stichtag der Einschulung — konnten nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens, die Eltern sind dabei anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz) — so war es gängige Praxis. Das ändert sich nun für das beginnende Anmeldeverfahren für das Grundschuljahr 2018/19.
Schulleitungen sollen die Entscheidung über eine Zurückstellung künftig nicht mehr allein auf Grundlage des schulärztlichen Gutachtens treffen, sondern auch weitere, von den Eltern beigebrachte fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen berücksichtigen können, die „erhebliche Anhaltspunkte mit einem belegten gesundheitlichem Bezug für eine Zurückstellung enthalten“. Dabei, so heißt es aus dem Ministerium, können auch „präventive Gesichtspunkte mit einbezogen“ werden — etwa wenn Überbelastung des Kindes drohe. Die Schulleitung entscheidet mit dem nun vergrößerten Ermessensspielraum.
„Die Einschulung ist für jedes Kind eine besonders prägende Zeit“, sagt Ministerin Gebauer. „Mir kommt es darauf an, dass der Schulstart gelingt und eine gute Entwicklung ermöglicht. Es gibt jedoch Kinder, für die kommt der erste Schultag zu früh. Deshalb geben wir den Grundschulen genauere Hinweise zur Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch.“ Den Erlass hat das Ministerium bereits an die Bezirksregierungen geschickt.