NRW-Städte warten auf Milliarden
Konjunkturpaket: Das Grundgesetz muss noch geändert werden.
Düsseldorf. Es ist das große Versprechen an die Kommunen: Das Konjunkturpaket II der Großen Koalition soll vor allem die lokale Wirtschaft ankurbeln. Es geht um die Sanierung von Schulen oder Kindergärten, aber auch um die Stärkung der Infrastruktur. In den Rathäusern wurden in den vergangenen Wochen teure Pläne verabschiedet. Nun sieht es so aus, als könnte endlich das erste Geld fließen. "Wir stehen bereit", sagte gestern ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Innenministeriums. Über dieses Haus werden 2,84 Milliarden Euro verteilt.
In den vergangenen Tagen sind bereits 160 Anträge aus den Städten und Gemeinden eingegangen. Das ist aber nur die erste Welle. Noch vor einer Woche hatte das Innenministerium gemeldet: "Uns liegen noch keine Anträge vor." Doch die Stadträte haben in der Zwischenzeit geliefert und detaillierte Investitionspläne vorgelegt. Schließlich drängt die Zeit.
Denn es geht zunächst vor allem um die Sanierung von Schulgebäuden. Doch der Einbau von neuen Fenstern, der Austausch der Heizungen oder die Verbesserung der Wärmedämmung kann nur in den Schulferien stattfinden. Die beginnen Anfang Juli.
Schon gibt es unter den Handwerkern vor Ort ein großes Gerangel, wer zum Zuge kommt. Dabei ist das Verfahren für deutsche Verhältnisse außergewöhnlich unbürokratisch. Auf aufwändige Ausschreibungen kann weitgehend verzichtet werden.
Das soll vor allem die Handwerker vor Ort ins Spiel bringen. Wolfgang Schulhoff, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, mahnte in diesen Tagen an, die Städte sollten vor allem die lokalen Betriebe berücksichtigen. Dazu haben sich aber ohnehin nahezu alle Stadträte im Land verpflichtet.
Gleichwohl gibt es in den Gemeinden immer noch eine große Unsicherheit zu den Details des Konjunkturpakets. Denn nach Gesetzeslage wird zwar der Einbau von neuen Fenstern in den Schulen ohne Probleme genehmigt, ein Anbau aber nicht.
Diese Unterschiede gibt das Grundgesetz vor. Die Hoheit über die Bildungspolitik liegt bei den Ländern, der Bund darf dort nicht hineinregieren. Da aber die Mittel zum KonjunkturpaketII weitgehend von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden, darf damit zwar repariert werden - was etwa auf den Austausch von Fenstern zutrifft. Neue Gebäudeteile gelten aber als direkte Investition. Die sind nicht zulässig. CDU und SPD wollen daher in Berlin das Grundgesetz ändern. Die entsprechenden Projekte können zwar jetzt beantragt werden. Sie werden aber erst nach der Verfassungsänderung bewilligt. Doch darin sehen einige Städte ein Risiko - die Rechtsgrundlage ist noch nicht klar.