Schutz vor jugendlichen Islamisten? NRW will Daten 14-Jähriger speichern

Viele islamistische Gewalttäter sind jung. Sehr jung. Der Verfassungsschutz hat sie aber oft nicht auf dem Radar. Die NRW-Landesregierung will deshalb erlauben, schon 14-Jährige ins Visier zu nehmen. Nicht alle finden das gut.

Unter den gewaltbereiten Salafisten in Nordrhein-Westfalen ist nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes eine wachsende Zahl Minderjähriger.

Foto: Maja Hitij

Düsseldorf. Unter den gewaltbereiten Islamisten in Nordrhein-Westfalen ist nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes eine wachsende Zahl Minderjähriger. Von den etwa 640 gewaltbereiten Salafisten seien 14 zwischen 16 und 18 Jahre alt, schreibt der Leiter des NRW-Verfassungsschutzes, Burkhard Freier, in einer Stellungnahme zur geplanten Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Von den ins Ausland ausgereisten 238 Salafisten seien zu diesem Zeitpunkt elf minderjährig gewesen.

Die Landesregierung will mit der Gesetzesänderung dem Verfassungsschutz erlauben, Personendaten von Jugendlichen schon ab 14 Jahren zu speichern, die als gefährlich eingestuft werden. Bislang ist das erst für 16-Jährige erlaubt. Für diesen Dienstag hat der Innenausschuss eine Expertenanhörung zu der Gesetzesänderung angesetzt. Zunächst hatte die CDU gefordert, die Altersgrenze auf 14 Jahre herabzusetzen. Auch um ihren Gesetzentwurf geht es bei der Anhörung.

Die derzeitige Altersgrenze für die Speicherung personenbezogener Daten Minderjähriger sei zu hoch, argumentiert Freier. Extremistische Organisationen gingen gezielt auf Minderjährige zu, um deren Unerfahrenheit und Beeinflussbarkeit auszunutzen. Er verweist unter anderem auf den Bombenanschlag auf den Sikh-Tempel in Essen, bei dem zwei 16-Jährige und ein 17-Jähriger mit Kontakten in die Islamistenszene verdächtigt werden.

Gegen eine Absenkung der Altersgrenze spricht sich der FDP-Politiker und frühere NRW-Innenminister Burkhard Hirsch aus. Er halte sie „für nicht erforderlich und nicht für sinnvoll“, heißt es in seiner Stellungnahme an den Innenausschuss des Düsseldorfer Landtages. Auf jeden Fall müssten für die Überwachung 14- bis 16-Jähriger strenge Regeln gelten. Sie dürfe nur erlaubt werden, wenn sie zur „Abwehr einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben einer Person erforderlich“ sei.

Unterstützung erfährt der Gesetzesentwurf der Landesregierung aus der Rechtswissenschaft. Es sei Aufgabe des Verfassungsschutzes, Minderjährige vor einer Radikalisierung zu bewahren, schreibt Lothar Michael, Professor für öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, in seiner Stellungnahme.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die vor Vollendung des 16. Lebensjahres gespeicherten Daten zwei Jahre nach der Speicherung gelöscht werden müssen, wenn der Verfassungsschutz nicht zwischenzeitlich weitere relevante Erkenntnisse über den Jugendlichen gewonnen hat. dpa