Urteil OVG Münster: Nachtflugverkehr am Flughafen Dortmund ist rechtswidrig

Keine Nachtflüge mehr am Dortmunder Flughafen. Das oberste Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens hat die Genehmigung dafür kassiert. Die zuständige Behörde habe nicht gut genug abgewogen. Die Lärmbelastung hätte stärker berücksichtigt werden müssen.

Nachtflüge mehr am Dortmunder Flughafen sollen der Vergangenheit angehören.

Foto: Ina Fassbender

Münster (dpa). Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Nachtfluggenehmigung für den Flughafen Dortmund gekippt. Die im Mai 2014 von der Bezirksregierung Münster erteilte Genehmigung sei rechtswidrig und nicht vollziehbar, entschied das Gericht am Donnerstag.

Seit Änderung der Betriebszeiten im Mai 2014 dürfen Flieger planmäßig bis 22.30 Uhr starten und bis 23 Uhr landen. Verspätete Maschinen können mit Ausnahmegenehmigung bis halb zwölf landen. Diese Regelung bleibt bis zur Rechtskraft des Urteils, die frühestens für Ende Januar erwartet wird, bestehen. Die neuen Möglichkeiten werden nach Angaben eines Flughafen-Sprechers planmäßig zum ersten Mal überhaupt im laufenden Winterflugplan von einer Airline genutzt. Geplant sind demnach insgesamt sechs Abflüge nach Antalya um 22.30 Uhr.

Anwohner und die Nachbarstadt Unna hatten gegen die Verlängerung der Start- und Landezeiten geklagt. Sie halten die Ausweitung für überflüssig und bezweifeln die vom Flughafen prognostizierten Passagierzuwächse durch die genehmigte Ausweitung. Außerdem bemängeln sie den nächtlichem Fluglärm. Vor der Änderung war um 22.00 Uhr Schluss, verspätete Maschinen durften unter bestimmten Bedingungen bis 22.30 Uhr landen.

Das Gericht stellte fest, dass die Bezirksregierung die gegensätzlichen Interessen fehlerhaft abgewogen habe. Erforderlich sei es, plausibel darzulegen, dass der in der Nacht geplante Verkehr nicht befriedigend am Tage abgewickelt werden könne. Auch seien die Fluggesellschaften mit den bisherigen Betriebszeiten zurecht gekommen, auch wenn unter Effektivitätsgesichtspunkten Verbesserungen gewünscht würden.

Wichtig sei auch die Frage, ob die Passagiernachfrage von einem anderen Flughafen wie etwa dem Düsseldorfer gedeckt werden könne. Außerdem habe die Behörde Lärmbelastungen der Anwohner, die unterhalb einer bestimmten Schwelle liegen, ohne Ermittlungen pauschal als unerheblich angesehen. Dies sei eine falsche Gewichtung der Lärmschutzinteressen.

Eine Aufhebung der Genehmigung komme allerdings nicht in Betracht, so das Gericht. Es sei nicht auszuschließen, dass die Mängel in einem ergänzenden Verfahren behoben werden könnten. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Die Geschäftsleitung des Dortmunder Flughafens bewertete die Entscheidung als „Rückschlag auf dem Entwicklungspfad für den Flughafen“. Mit der Urteilsbegründung sei nicht vor Januar 2016 zu rechnen. „Wir werden die Begründung dann unverzüglich prüfen und anschließend mit der Bezirksregierung das weitere Verfahren zur Behebung der Genehmigungsmängel besprechen“, teilte der Flughafen mit.

Unnas Bürgermeister Werner Kolter (SPD) sprach von einer „wichtigen und richtungsweisenden Entscheidung“. Die Grünen im Düsseldorfer Landtag äußerten sich ebenfalls erfreut: „Lärmschutz in der Nacht ist wichtiger, als es viele Flughäfen und Fluggesellschaften wahr haben wollen“, sagte der verkehrspolitische Sprecher Arndt Klocke laut einer Mitteilung.