NRW Parteienkompromiss: Tausche Wahlalter gegen Schuldenbremse
Vorschlag an Rot-Grün: CDU und FDP wollen die Altersregelung aus der NRW-Verfassung streichen — und das künftig per Gesetz regeln.
Düsseldorf. In der Debatte um eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen haben CDU und FDP einen neuen Verhandlungsvorschlag vorgelegt: Das Wahlalter könne man aus der Verfassung herausnehmen und künftig nur noch in einem einfachen Gesetz regeln, schlugen CDU-Fraktionschef Armin Laschet und der FDP-Vorsitzende Christian Lindner gestern vor. Auch in anderen Ländern werde das Wahlalter nicht in der Verfassung festgelegt.
Der Düsseldorfer Landtag könne dann — allerdings erst nach der nächsten Landtagswahl im Mai 2017 — über das Wahlalter mit einer einfachen Mehrheit entscheiden, erläuterten die Fraktionschefs. Ihr Vorschlag sei ein Angebot an Rot-Grün, um die Verhandlungen über eine Reform der NRW-Verfassung wieder in Gang zu bringen.
In Artikel 31 der Landesverfassung heißt es: „Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.“ SPD und Grüne hatten sich bisher vergeblich dafür stark gemacht, bei Landtagswahlen das Alter zu senken und auch 16- und 17-Jährige abstimmen zu lassen. Das scheiterte bislang vor allem an der CDU. Seit zweieinhalb Jahren erarbeitet eine Kommission im Landtag Vorschläge zur Modernisierung der NRW-Verfassung. Das Wahlalter gilt als der größte Streitpunkt und blockiert die Verhandlungen.
Für eine Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Das gilt auch, wenn die Passage zum Wahlalter aus der Verfassung gestrichen werden sollte, um dieses stattdessen in einem einfachen Landesgesetz zu regeln. Die Opposition stellt SPD und Grünen damit in Aussicht, dass diese ihre Pläne in der kommenden Legislaturperiode umsetzen können. Die CDU will im Gegenzug die Schuldenbremse zwingend neu in die Verfassung schreiben. lnw