Verkaufsoffenen Sonntage Richter untersagen Shopping-Sonntage
Das Oberverwaltungsgericht hat am Freitag die verkaufsoffenen Sonntage in Velbert gekippt. Das könnte Folgen für andere Städte haben.
Kreis Mettmann/Münster. Zum Kinderfest im Stadtteil Neviges sollte es am Sonntag den nächsten verkaufsoffenen Sonntag geben. Doch daraus wird nichts. Das Spielfest im Wallfahrtsort findet statt, die Geschäfte bleiben geschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag auf Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi per einstweiliger Anordnung entschieden, dass alle vom Velberter Rat für dieses Jahr verabschiedeten Extra-Verkaufstage bis zur richterlichen Entscheidung in der Hauptsache nicht stattfinden dürfen.
Ein Beschluss, der zwar zunächst nur Velbert trifft, aber für das ganze Land bedeutsam ist. Denn erstmals wurde die Überprüfung von Rechtsverordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass per Eilantrag für zulässig erklärt. Das war bisher allein für Bauverfahren möglich. Und: Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts schrieb der Stadt ins Stammbuch, dass ihre Begründungen für besondere Anlässe zu weit hergeholt sind und sie damit gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoße.
Shopping-Sonntage seien zur Wahrung des Sonn- und Feiertagsschutzes nur dann zulässig, wenn die Ladenöffnung gegenüber der anlassgebenden Veranstaltung nur eine untergeordnete Rolle spiele. Sprich: Das Fest muss zugkräftiger sein als das zusätzliche Einkaufserlebnis.
Das hatte Verdi bei der erst zweiten Auflage des Kinderfestes bezweifelt und auch bei den Velberter Einkaufssonntagen unter Motti wie „Wir verabschieden den Winter“, „Wir feiern den Herbst“ oder „Es naht der Winter“.
„Außerdem haben in Velbert auch Möbelhäuser, Elektro- und Baumärkte geöffnet, die zum Teil weit geografisch weit vom eigentlichen Anlass entfernt liegen. Das ist unzulässig“, sagt Daniel Kolle, Verdi-Geschäftsführer für den Bezirk Wuppertal-Niederberg. So sahen es auch die Richter: „Die Ladenöffnung muss auf das Umfeld des Marktes sein.“
Kolle spricht von einer „rechtshistorischen Entscheidung“. Er hat bereits den Landrat des Kreises Mettmann als Kommunalaufsicht gebeten, die Rechtmäßigkeit aller verkaufsoffener Sonntage der angehörigen Städte prüfen zu lassen. „Und im Land gibt es meines Erachtens noch viele weitere verkaufsoffene Sonntage, die auf tönerenden Füßen stehen“, sagt der Gewerkschafter.
Völlig unverständlich ist der Beschluss für Velberts Bürgermeister Dirk Lukrafka (CDU), „weil die untersagten verkaufsoffenen Sonntage die langjährig geübte und nie beanstandete Praxis in ganz Deutschland widerspiegelt“.
Keine Sorgen um die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen im Wuppertaler Stadtteil Barmen macht sich Thomas Helbig vom Vorstand der IG City Barmen: „Wir haben immer gute Gründe, denn unsere verkaufsoffenen Sonntag hängen an Veranstaltungen.“ Zuletzt sei anlässlich des Stadtfestes „Barmen live“ Ende Mai sonntags geöffnet gewesen. Im Winter würde der Weihnachtsmarkt den Anlass zur Öffnung bieten. Das Gleiche sagt auch Thomas Pusinelli von der IG 1 in Elberfeld. „Der Weg zu einem verkaufsoffenen Sonntag ist entscheidend“, sagt er. Zuerst werde eine Veranstaltung geplant - die sei dann der Grund Sonntag zu öffnen. Veranstaltungen, die auch Publikum aus dem Umland anziehen, seien für die Bezirksvertretung immer ein guter Grund, einen verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen.
In Düsseldorf ist die Stadt vergleichsweise streng bei der Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen. 2015 wollte sie zunächst nur zwei genehmigen, weil der Verwaltung die Büchermeile am Rhein Ende September als Anlass etwa zu dünn war. Als Einzelhandelsverband und Politik dann aber auch das Altstadt Festival ins Feld führten, wurde der dritte Sonntag genehmigt. In diesem Jahr lief es kurioserweise umgekehrt. Die Stadt bot fünf verkaufsoffene Sonntage an, doch der Einzelhandelsverband wollte nur vier — auf die Öffnung der Geschäfte zur Einweihung der Wehrhahnlinie am 21. Februar verzichtete man.