Sicherheit: Die Straßenkriminalität im Fokus
In NRW können Straßen und Plätze mit einer hohen Kriminalitätsrate auch künftig mit Kameras überwacht werden.
Düsseldorf/Mönchengladbach. Für die Polizei sind Überwachungskameras ein probates Mittel, um Straftaten bereits im Vorfeld zu verhindern. Deshalb sollen Kriminalitätsbrennpunkte an Rhein und Ruhr für weitere fünf Jahre mit Videokameras überwacht werden können. Das beschloss gestern die NRW-Landesregierung.
NRW werde aber kein Überwachungsstaat, versicherte Innenminister Ingo Wolf (FDP). Die Video-Überwachung öffentlicher Straßen und Plätzen bleibe der Polizei vorbehalten und sei, wie bisher, an strenge Auflagen gebunden. Wolf: "Videoüberwachung darf nur an genau definierten Kriminalitätsbrennpunkten eingesetzt werden, und die Anordnungen der örtlichen Polizeichefs müssen nach einem Jahr überprüft werden." Außerdem, so der Minister weiter, dürften die Daten nur 14 Tage gespeichert werden. Darüber hinaus müsse es sichtbare Hinweise auf die Videokameras geben. Der Landtag muss das Polizeigesetz noch entsprechend ändern.
Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung ist der Paragraph 15a des Polizeigesetzes, der seit 2003 in Kraft ist. Seitdem haben sich vier der insgesamt 47 Polizeibehörden in NRW für den Einsatz von Videokameras an Kriminalitätsbrennpunkten entschieden - Düsseldorf, Mönchengladbach, Coesfeld und Bielefeld.
Dabei machten die Polizeibehörden "durchaus positive Erfahrungen", bestätigte der Düsseldorfer Polizeisprecher Wolfgang Rodax gestern gegenüber unserer Zeitung. In Düsseldorf steht der "Bolker Stern", gleichsam das Tor zur Altstadt, im Blickpunkt der Polizei. Dort kommt es in jedem Jahr durchschnittlich zu 800 Straftaten aus dem Bereich der sogenannten Straßenkriminalität: Körperverletzung, Raub, Taschendiebstähle und Drogen-Deals.
Wolfgang Rodax: "Im ersten Jahr nach der Installation der Videoüberwachung ging die Zahl der Straftaten dort um etwa acht Prozent zurück. Inzwischen hat sie sich auf diesem Niveau stabilisiert. Allerdings steigen die Zahlen jetzt wieder leicht an."
Man kann allerdings vermuten, dass ohne eine Videoüberwachung dieser leichte Anstieg sehr viel steiler ausfallen würde. Denn gerade am Bolker Stern greift einer der großen Vorteile einer Videoüberwachung. Rodax: "Dort haben wir eine sofortige Interventionsmöglichkeit, denn die nächste Polizeiwache ist kaum 100 Meter entfernt."
Im Klartext: Erkennen die Beamten an den Überwachungsmonitoren beispielsweise, dass eine zunächst harmlose Rangelei zwischen Angetrunkenen zu eskalieren droht, ist sehr schnell ein Beamter aus der Wache vor Ort, um die Streithähne zu trennen, bevor Schlimmeres passiert.
Vergleichbar ist die Situation in Mönchengladbach. Dort ist die Videoüberwachung inzwischen ein unverzichtbarer Bestandteil des polizeilichen Gesamtkonzeptes "Sichere Altstadt". Polizeisprecher Willy Theveßen nennt konkrete Zahlen: "Die Gesamtkriminalität weist für die gesamte Altstadt eine Steigerung von 17Prozent auf, im videobeobachteten Bereich allerdings nur eine Steigerung von 5,7 Prozent."
In den drei Jahren seit Beginn der Videoüberwachung in der Mönchengladbacher Altstadt wurden in 617 Fällen Situationen über die Kameras beobachtet, in denen durch den rechtzeitigen Einsatz von Streifenbeamten Straftaten verhindert werden konnten. Dabei wurde gegen 175 Personen ein Platzverweis ausgesprochen, 163 Personen wurden in Polizeigewahrsam genommen. Theveßen: "Wir sind sicher, dass die dortige Situation ohne Videoüberwachung schlimmer wäre."
Sicher, es gibt Argumente gegen eine Video-Überwachung öffentlicher Plätze. Aber ist es wirklich so schlimm, wenn Unbeteiligte beim Flanieren gefilmt, aber die Videos schnell wieder gelöscht werden? Oder wäre man als Opfer einer Straftat nicht vielmehr froh, wenn die Videos zur Aufklärung dieser Straftat beitragen - siehe Kölner Kofferbomber oder U-Bahn in München.