Verbände: Tausende Flüchtlingskinder in NRW gehen nicht zur Schule
Ohne Schulbesuch kann die Integration von Flüchtlingskindern nicht gelingen. Mehrere tausend geflüchtete Minderjährige warten aber lange oder vergeblich auf Unterricht, kritisiert der Flüchtlingsrat. Obwohl sie ein Recht auf Bildung haben und Schulpflicht besteht.
Düsseldorf. Mehrere Tausend geflüchtete Kinder und Jugendliche gehen in Nordrhein-Westfalen nach Angaben des Flüchtlingsrats nicht zur Schule. Rund 4500 Heranwachsende im Alter von 6 bis 18 Jahren waren Ende Juli in Aufnahme-Einrichtungen des Landes untergebracht, wo kein Schulbesuch vorgesehen sei, kritisierte Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW am Donnerstag in Düsseldorf. In NRW beginne die Schulpflicht erst mit der Zuweisung in die Kommunen. Das lasse sich nicht mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbaren, die das Recht auf Bildung in vollem Umfang auch für ausländische Heranwachsende und unabhängig von ihrem Status verankere.
Zudem gehe man von mehreren Tausend Kindern in den Kommunen aus, die dort oft monatelang auf einen Schulplatz warten müssten. Der Flüchtlingsrat und die Initiative „Schulplätze für alle“ sehen darin einen Verstoß gegen das NRW-Schulgesetz. Demzufolge soll die Schulpflicht binnen vier Wochen nach Zuweisung in die Kommune umgesetzt werden. Vor allem in den Großstädten und in Ballungsräumen reichten aber die Kapazitäten bei weitem nicht aus. Es fehlten Räume, Lehrer, Schulpsychologen und Sozialpädagogen. Rund 90 000 Flüchtlingskinder besuchten derzeit in NRW eine Schule.
Mercedes Pascual Iglesias von der Initiative „Schulplätze für alle“ schilderte, es gebe massive strukturelle Defizite mit dem Ergebnis: „Viele Kinder fallen einfach durch die Maschen.“ Es gebe kein System, das einen landesweiten Überblick verschaffe über Angebote, Bedarf und Mangel in den einzelnen Kommunen. Niemand überwache die Umsetzung der Schulpflicht. Flüchtlingsfamilien würden häufig nicht ausreichend über die geltende Schulpflicht von 6 bis 18 Jahren informiert.
Schwierig sei die Lage besonders für ältere Heranwachsende. Wer erst mit 16 oder 17 Jahren komme - kurz vor der Volljährigkeit - erhält laut Flüchtlingsrat mitunter gar kein Schulplatzangebot. Und Kinder und Jugendliche aus Ländern, die als sichere Herkunftsstaaten gelten, müssten während des gesamten Asylverfahrens - bei negativem Ausgang bis zur Ausreise - dauerhaft in den Landeseinrichtungen und damit ohne Schulbesuch bleiben. Jeder Tag ohne Bildung und soziale Teilhabe sei ein verlorener Tag, betonte Naujoks.
Das NRW-Schulministerium wies darauf hin, dass auch in den meisten anderen Bundesländern die Schulpflicht ab Zuweisung in eine Kommune beginne. Man gehe davon aus, „dass es zurzeit keine langen Wartezeiten gibt.“ Das Land habe erheblich investiert und allein für 2015 und 2016 fast 6450 neue Stellen geschaffen. Das Land unterstütze zudem die Kommunen nach Kräften - etwa mit Mitteln für Schulbau und schulischer Infrastruktur.(dpa)