Verschärftes Gesetz: Mehr Rechte für die NRW-Polizei
Der Landtag berät nächste Woche über ein neues Polizeigesetz. Die Grünen warnen vor der Einschränkung der Bürger- und Freiheitsrechte.
Düsseldorf. In Bayern haben die Pläne für ein verschärftes Polizeigesetz bereits zu Protesten und Demonstrationen geführt. Doch auch in Nordrhein-Westfalen hat der Gesetzgeber ähnliche Pläne zur Ausweitung der Polizeibefugnisse auf der Agenda. Am kommenden Donnerstag berät der Landtag über das von Schwarz-Gelb geplante Polizeigesetz. Dagegen erheben sich bisher vor allem die Grünen. Verena Schäffer, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, beklagt, dass die Regierungspartei FDP „als bürgerrechtliches Korrektiv inzwischen komplett ausfällt“.
Während die Landesregierung unter Federführung von Innenminister Herbert Reul (CDU) etwas dafür tun will, dass die Menschen „ein sicheres Leben führen können“, sehen die Grünen Bürger- und Freiheitsrechte in Gefahr.
Im Polizeigesetz geht es darum, Straftaten möglichst zu verhindern. Für darauf basierende Maßnahmen der Polizei bedarf es bislang einer konkreten Gefahr. Demnächst soll in bestimmten Fällen bereits eine drohende Gefahr ausreichen. Wenn die Polizei bei bloßem Verdacht einschreiten dürfe, so warnen die Grünen, so werde dadurch auch das Spektrum der von polizeilichen Eingriffen Betroffenen erweitert.
Nicht mehr nur das Abhören von Telefonen, sondern auch das Mitlesen von verschlüsselter Kommunikation beispielsweise über den Messengerdienst WhatsApp soll der Polizei ermöglicht werden. Die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung heißt so, weil sie schon an der Quelle, also bevor eine Nachricht verschlüsselt wird, mitgelesen wird. Verena Schäffer kritisiert: „Der Staat macht sich zum Hacker, nutzt dafür Sicherheitslücken im IT-System.“ Und er habe daher auch gar kein Interesse daran, solche Sicherheitslücken zu schließen. Was wiederum dazu führe, dass Dritte mit kriminellem oder Spionage-Interesse diese Sicherheitslücken nutzen. Auch sei nicht sicher, dass von der Polizei nur die laufende Kommunikation mitgelesen werde. Technisch denkbar sei dann auch, vergangene Kommunikation auszulesen oder den übrigen Inhalt des Handys auszuspionieren.
Nach häuslicher Gewalt soll ein Täter bis zu zehn Tage vorbeugend in Haft genommen werden können. Bei einer drohenden terroristischen Gefahr sogar bis zu einem Monat. Schäffer stellt die Frage, was denn dann nach dem einen Monat passieren soll. Da sei der Gefährder ja nicht geläutert, eine Anschlagsgefahr bestehe fort. Und eine Abschiebung innerhalb des einen Monats sei oft auch nicht möglich. Denn 66 Prozent der in NRW als Gefährder eingestuften Personen seien Deutsche.
Bisher darf eine Person, deren Identität nicht festgestellt werden kann, bis zu zwölf Stunden festgehalten werden. Nach den Plänen ist eine Ausweitung auf bis zu sieben Tage geplant. „Und das bei Personen, die gar keine Straftat begangen haben und nicht in Verdacht stehen, dies zu tun“, kritisiert Schäffer den Plan als „klar verfassungswidrig“.
Auch weitere geplante Maßnahmen sehen die Grünen kritisch. Die elektronische Fußfessel könne im Zweifel niemanden davon abhalten, eine Straftat zu begehen. Die geplante Ausweitung der Videobeobachtung werde erhebliche Kosten verursachen und polizeiliche Ressourcen binden. Mit Einführung der geplanten „strategischen Fahndung“ könne die Polizei demnächst Personen anhalten und kontrollieren, ohne dass diese selbst durch ihr Verhalten Anlass dazu gegeben haben. Skeptisch ist man auch mit Blick auf den sogenannten Taser, den die Polizei als neue Waffe bekommt. Dieses„Distanzelektroimpulsgerät“ berge Gefahren für die körperliche Unversehrtheit. Auch gebe es bei Anwendung durch den Polizisten Risiken, da der Taser seine Wirkung nur entfalte, wenn er aus kurzer Distanz korrekt abgeschossen wird. Ein zweiter Versuch sei meist nicht durchführbar.