Vogelgrippe: NRW wappnet sich gegen das Virus

Gänsehalter fordern Ausnahmen von der Stallpflicht. Experten rechnen mit vorzeitigen Schlachtungen.

Quelle: Umweltministerium

Foto: grhi

Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen geht beim Kampf gegen die Vogelgrippe auf Nummer sicher: Die am Dienstag eingeführte Stallpflicht in den Schutzzonen (siehe Grafik) gilt zunächst unbefristet für alle freilaufenden Legehennen, Masthühner und Puten, aber auch für Enten, Gänse oder sonstiges Geflügel. Hobby-Geflügelhalter werden im ganzen Land dazu aufgefordert, ihre Tiere sicherheitshalber in den Stall zu sperren oder Volieren so abzusichern, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.

Der Grund: Das neue Vogelgrippe-Virus H5N8 wurde am Wochenende auf Rügen erstmals auch bei einem Wildvogel gefunden. Durch die Stallpflicht soll verhindert werden, dass weitere Zugvögel auf ihren Routen Nutzgeflügel infizieren. Das tödliche Virus ist stark ansteckend. Bei einem Krankheitsfall auf einem Hof würde sicherheitshalber der gesamte Bestand getötet.

In Mecklenburg-Vorpommern sowie in einigen Regionen Niedersachsens und Brandenburgs gibt es bereits eine Stallpflicht. Für hiesige Verbraucher bedeutet der vom NRW-Landwirtschaftsministerium erteilte Erlass nun möglicherweise, dass sie an Heiligabend vermehrt mit tiefgekühlten Gänsen Vorlieb nehmen müssen.

Da Gänse traditionell im Freien gehalten werden, reichen die Stallkapazitäten nicht überall aus. Ein Sprecher der Landwirtschaftskammer in Bonn hält es für wahrscheinlich, dass es zu früheren Schlachtungen kommt.

Die deutschen Gänsehalter fordern deshalb eine Ausnahme für Gänse. Im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ warnte der Vorsitzende des Bundesverbands Bäuerliche Gänsehaltung, Lorenz Eskildsen, vor einer mehrmonatigen flächendeckenden Stallpflicht: „Das würde das Aus der Gänsehaltung in Deutschland bedeuten.“

Er wisse, dass es besonders schwierig sei, die Gänse einzusperren, sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) dazu. Dies sei als Vorsorge aber immer noch besser, als Tausende Tiere zu töten.

In Nordrhein-Westfalen gibt es 24 000 Geflügelhalter mit 24 Millionen Tieren. Wie viele nun von der Stallpflicht betroffen sind, ist unklar. In den Krefelder Schutzzonen etwa sind laut Kreisbauernschaft keine Geflügelzüchter ansässig.

Dennoch bleibt ein Restrisiko für alle Geflügelbetriebe. Denn derzeit untersuchen Forscher des Friedrich-Loeffler-Instituts für Tiergesundheit noch, wie genau das Virus übertragen wird. Es ist möglich, dass es auch durch Nagetiere oder Tierfutter in die Ställe gelangt. Eine Übertragung auf den Menschen gilt dagegen als unwahrscheinlich.