Beweislage nicht ausreichend Wehrhahn-Anschlag bleibt nach Freispruch unaufgeklärt

Düsseldorf (dpa) - Der Bombenanschlag auf eine Gruppe von Sprachschülern am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn vor 18 Jahren bleibt vorerst ungesühnt. Das Landgericht sprach einen angeklagten 52-Jährigen vom Vorwurf des versuchten Mordes aus Fremdenhass in zwölf Fällen frei.

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Die Beweislage sei zu dürftig gewesen, in den Zeugenaussagen habe es Ungereimtheiten gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees zur Begründung. Staatsanwalt Ralf Herrenbrück kündigte Revision an.

Die selbstgebaute und mit TNT gefüllte Rohrbombe hatte am 27. Juli 2000 ein Blutbad angerichtet. Bei dem Bombenanschlag waren zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelte es sich um Zuwanderer aus Osteuropa, viele von ihnen Juden.

In dem Indizienprozess hatte die Verteidigung Freispruch für den 52-Jährigen beantragt, die Anklage hatte lebenslange Haft gefordert. Der Angeklagte hatte Kontakte zur rechten Szene, er saß über ein Jahr in Untersuchungshaft. Überraschend kam der Freispruch nun allerdings nicht mehr: Die Kammer hatte den Mann bereits im Mai auf freien Fuß gesetzt. Gegen ihn bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, hatte sie damals geäußert.

Richter Drees sprach in seiner Urteilsbegründung von einer „dürftigen Beweislage“. Sie genüge nicht, um den Mann zu verurteilen. In den Aussagen zahlreicher der insgesamt 78 Zeugen habe es viele Ungereimtheiten gegeben - mehrere Zeugen hatten ihre Aussagen auch zurückgenommen oder relativiert. „Die Wahrnehmungen vieler Zeugen lagen bis zu 18 Jahre zurück und konnten mangels Erinnerung nur nach dem Aktenmaterial rekonstruiert werden.“ Dabei seien viele Fragen offengeblieben und Widersprüche aufgetreten.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, zeigte sich „bestürzt“ über den Freispruch. Es sei „nicht nur schmerzhaft, sondern zutiefst enttäuschend“, dass die Täter 18 Jahre nach dem Anschlag noch immer nicht zur Rechenschaft gezogen würden. „Auch wenn ich den Freispruch des Angeklagten nicht nachvollziehen kann, so respektiere ich die Entscheidung des Gerichts.“

Drees betonte: „Wir haben es uns nicht leicht gemacht.“ Er machte in seiner Erklärung deutlich, dass dem angeklagten früheren Militaria-Händler die Tat durchaus zuzutrauen sei, wenngleich Zweifel an der Täterschaft überwogen. Der 52-Jährige sei menschen- und fremdenfeindlich, habe vor Gericht gelogen und habe Verschwörungstheorien aufgestellt. Auf seine „Geltungssucht und Neigung zur Selbstinszenierung“ wies das Gericht mehrfach hin.

Im Prozess hatten mehrere Zeugen ihre Aussagen zurückgenommen oder relativiert. Ihnen sei es möglicherweise zuvor bei ihren Aussagevarianten um Hafterleichterungen oder die Belohnung gegangen, vermuteten die Verteidiger. Der 52-Jährige sei ein „Dampfplauderer und ein Dummschwätzer“, aber kein hochgefährlicher Rechtsextremist mit soziopathischen Zügen, hatten sie geäußert.