Wie sähen die Stadträte mit Drei-Prozent-Hürde aus?
Hätte es 2014 eine Sperrklausel gegeben, wäre die Sitzverteilung in vier der fünf großen Städte der Region anders.
Düsseldorf. Weil mit Widerstand zu rechnen sei, müsse es jetzt schnell gehen. Die rot-grüne Landesregierung will gemeinsam mit der CDU wieder eine Prozenthürde für Kommunalwahlen einführen. Nach dem Vorbild der Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin oder der Bürgerschaft in Hamburg soll die Sperrklausel in der Landesverfassung verankert werden — wofür die Koalition auf die Zustimmung der Union angewiesen ist. Jetzt soll es erste Treffen geben, um zügig das parlamentarische Verfahren einzuleiten.
„Die Lage in den Stadträten wird zunehmend unübersichtlich, vielerorts dauern Sitzungen stundenlang“, klagt der Mönchengladbacher SPD-Kommunalpolitik-Experte Hans-Willi Körfges. Dies sei abschreckend für Ehrenamtler, die sich neben ihrem regulären Job noch in der Kommunalpolitik engagieren wollen. Noch vor der nächsten Kommunalwahl soll das Verfahren deswegen abgeschlossen sein. 2020 werden in NRW das nächste Mal die Stadträte gewählt.
Als eines der Beispiele dafür, was Kommunalpolitik mit vielen Beteiligten bewirken kann, wird oft der Duisburger Stadtrat genannt. Nach einem von der Pro-NRW-Fraktion erzwungenen Abstimmungsmarathon dauerte die Sitzung des 30. Juni 2014 dort insgesamt 14 Stunden — und endete erst am frühen Morgen des 1. Juli.
Dieses Beispiel belege aber gerade nicht, dass die Einführung einer neuen Sperrklausel nötig sei, sagt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer des Vereins „Mehr Demokratie“. Bei der Ratswahl am 25. Mai letzten Jahres hatte Pro NRW in Duisburg 4,25 Prozent der Stimmen erhalten — und würde auch im Rat sitzen, hätte es die Drei-Prozent-Sperrklausel damals schon gegeben. Allerdings hätten sieben andere Parteien den Einzug in den Rat nicht geschafft.
Auch die FDP-Landtagsfraktion ist skeptisch. „Wir werden die Vorschläge der anderen Fraktionen intensiv prüfen und sehen insbesondere die rot-grüne Regierungskoalition in der Beweispflicht“, so der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Kai Abruszat. „Der Verfassungsgerichtshof hat sehr hohe verfassungsrechtliche Hürden aufgestellt, die nicht unterlaufen werden dürfen.“