NRW Wohlfahrtspflege: Stiftungsgeld stammt aus Spielbankgewinnen

Düsseldorf. Der scheidende CDU-Landtagsabgeordnete Bernhard Tenhumberg gerät geradezu ins Schwärmen: Die Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen und der Geschäftsstelle sei angenehm und „immer an der Sache orientiert“, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsrats der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW.

Foto: Landtag NRW

„Es ist wohltuend, dass es das noch gibt im politischen Geschäft in Düsseldorf.“

Die parlamentarisch geprägte Stiftung, von der er so schwärmt, existiert schon seit über 40 Jahren, hat sich aber erst nach 202 Sitzungen entschieden, stärker öffentlich auf ihr Wirken hinzuweisen. Seit dem Spielbankgesetz von 1974 speist sie sich zum Großteil von der Abgabe aus den Gewinnen der vier nordrhein-westfälischen Spielbanken. Dazu kommt auch ein Teil aus dem Lottoblock. Jährlich stehen so rund 25 Millionen Euro zur Ausschüttung zur Verfügung.

Sie fließen an karitative Projekte für alten Menschen, Behinderte und seit 2005 auch benachteiligte Kinder. Es gehe vor allem um die Unterstützung neuer Entwicklungen, für die es noch keine Regelförderung gebe, sagt der SPD-Sozialpolitiker Günter Garbrecht, Vorsitzender des Stiftungsrats. Damit soll auch die Zusammenarbeit von Ehrenamt, Wohlfahrtsverbänden und Kommunen gestärkt werden.

In der Vergangenheit galt das beispielsweise für die Hospiz- und Palliativbewegung, später für die Quartiersarbeit, Derzeit fließt Stiftungsgeld über die Initiative „Pflege inklusiv“ in Forschungsprojekte, die Wissenschaft und Praxis verzahnen wollen.

Um die Integration auch schwer Behinderter im normalen Wohnumfeld zu ermöglichen, sollen in diesem Jahr Zukunftsmodelle in Zusammenarbeit mit der Architektenkammer, Wohlfahrtsträgern und Behindertenverbänden finanziert werden. In der nächsten Stiftungssitzung im April wird der entsprechende Förderantrag vorliegen.