Gesetzentwurf Maskenpflicht, 3G und Co.: „Ampel“ einigt sich auf Maßnahmen-Katalog

Die Ampel hat sich auf Corona-Maßnahmen bis Mitte März geeinigt. Die Maskenpflicht und 3G bleiben wohl erhalten.

Die Ampel-Koalition hat sich auf einen Katalog von Corona-Maßnahmen geeinigt.

Foto: dpa/Armin Weigel

Die Ampel-Fraktionen haben sich auf einen Gesetzentwurf zu Corona-Eindämmungsmaßnahmen bis ins kommende Jahr hinein verständigt. Zudem vereinbarten SPD, Grüne und FDP nach Angaben vom Montag, die Rückkehr von kostenlosen Corona-Tests sowie die Einführung einer 3G-Pflicht am Arbeitsplatz "auf den Weg" zu bringen. In dem Gesetzentwurf, der am Montag der Nachrichtenagentur AFP vorlag und der am Donnerstag im Bundestag beraten werden soll, sind diese Maßnahmen aber noch nicht enthalten.

Die drei Fraktionen wollten "möglichst viele Menschen insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten schützen", erklärte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Deswegen solle es wieder Gratis-Corona-Tests sowie eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz geben. Zudem wird es Wiese zufolge "zielgerichtete Zuschläge" für Krankenhäuser geben, die Covid-Patientinnen und -Patienten versorgen.

Schließlich soll es laut Wiese Rechtssicherheit für eine Testpflicht in bestimmten sensiblen Einrichtungen der Altenpflege geben. Zudem solle ein "Monitoring auch für die Booster-Impfungen" geschaffen werden.

Die Ampel-Fraktionen wollen laut dem Gesetzentwurf einen "bundeseinheitlich anwendbaren Katalog möglicher Schutzmaßnahmen" ins Infektionsschutzgesetz aufnehmen. Dieser soll es ermöglichen, auch nach dem Auslaufen der epidemischen Notlage nationaler Tragweite am 25. November "je nach Entwicklung der aktuellen Lage erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen", wie es in dem Entwurf heißt. Die neuen Maßnahmen sollen bis zum 19. März gelten.

Ausdrücklich genannt werden unter anderem Abstandsgebote, Maskenpflicht, 3G-Regelungen für öffentliche Räume, die Verpflichtung zu Hygienekonzepten und die Sammlung und Verarbeitung der Personendaten von Gästen. Schulschließungen und andere Lockdown-Maßnahmen zählen nicht zu den aufgeführten Optionen.

Der neue Katalog sei "auf Maßnahmen beschränkt, die in der gegenwärtigen Phase der Pandemiebekämpfung sinnvoll und angemessen sein können", heißt es in dem Gesetzentwurf. "Die je nach der regionalen Situation in den Bundesländern differenzierte Anwendung bleibt gewährleistet."

Die "Ampel" will zudem den vereinfachten Zugangs zu den sozialen Sicherungssystemen bis zum 31. März 2022 verlängern. Damit solle "sichergestellt werden, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten", heißt es in dem Entwurf.

Die bereits für das Jahr 2021 getroffenen Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld sollen ebenfalls "in das Jahr 2022 hinein verlängert" werden.

(AFP)