Mehr Geld für Familien ab 2010
Die Länderkammer hat den Weg für das erste große Projekt der schwarz-gelben Bundesregierung frei gemacht.
Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und damit das erste große Projekt der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossen. Das Gesetz erhielt die Zustimmung aller von Union und FDP regierten Bundesländer und damit zwei Stimmen mehr als erforderlich.
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt begrüßte das neue Gesetz. Es helfe dabei, dass in einer schwierigen wirtschaftlichen Phase keine Liquiditätsengpässe entstünden. Das Gesetz ist das erste Steuersenkungspaket von Union und FDP. Die Entlastungen von jährlich 8,5 Milliarden Euro greifen ab Januar. 4,6 Milliarden Euro der Mindereinnahmen trägt der Bund, 2,3 Milliarden Euro die Länder und 1,6 Milliarden Euro die Kommunen. Die Entlastungen im Einzelnen:
Der jährliche Kinderfreibetrag steigt, das monatliche Kindergeld wird erhöht (siehe Grafik).
Für Übernachtungen in Hotels, Pensionen und auf Campingplätzen gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Kosten pro Jahr: rund eine Milliarde Euro.
Elemente der Unternehmenssteuerreform von 2008 werden korrigiert mit dem neuen Gesetz. Kosten pro Jahr: rund 2,4 Milliarden Euro. Zu den Neuregelungen gehören: Die sogenannte Zinsschranke - der Aufwand für Zinsen bei der Berechnung der Steuerlast - wird für Unternehmer gelockert. Sanierungs-Übernahmen werden erleichtert. Bei der Gewerbesteuer soll der Teil der Aufwendungen für Immobilienmieten gekürzt werden, der bei Ermittlung der Gewerbesteuerlast hinzugerechnet und versteuert werden muss.
Für Unternehmenserben werden die Bedingungen für Steuerbefreiungen bei der Übernahme von Familienbetrieben gelockert. Bislang lautete die Auflage, dass die Erben die Arbeitsplätze sieben Jahre lang erhalten müssen, jetzt sollen es nur noch fünf Jahre sein. Auch für private Erbschaften gilt die Ermäßigung der Steuersätze für Geschwister, Neffen und Nichten. Für sie gilt bei Erbschaften ab 75000 Euro ein Steuersatz von 15 statt 30 Prozent, bei Erbschaften ab 13 Millionen Euro ein Satz von 35 statt 50 Prozent. Kosten pro Jahr: rund 420 Millionen Euro.
Der Steuervorteil für reine Biokraftstoffe wird nicht reduziert und der Entlastungssatz bis 2011 fortgeschrieben. Kosten pro Jahr: 127 Millionen Euro.