Die Missbrauchsquote lag zuletzt bei 3,2 Prozent.
Das heißt, fast 97 Prozent verhalten sich gesetzestreu. Trotzdem gibt es schwarze Schafe. Das ist im Arbeitsleben nicht anders. Wenn ein Beschäftigter durch zahlreiche Krankschreibungen auffällt, kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten, um den Fall zu überprüfen.
Bei Hartz-Empfängern ist es Aufgabe der Arbeitsvermittler, hier umsichtig und sensibel vorzugehen. Sie kennen ihre „Pappenheimer“ am Besten.