Meinung Verzweifelte Menschen nicht allein lassen
Ex-Verfassungsrichter di Fabio sagt: Es besteht keine verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates, dem Sterbewilligen die für den Freitod notwendigen Mittel zu verschaffen oder ihm den Zugang dazu zu ermöglichen.
Keine Schutzpflicht des Staates? Man kann das auch anders formulieren: Der Staat soll einen Teil seiner Bürger allein lassen. Und zwar gerade diejenigen, die in größter Not und Verzweiflung sind.
Schon mit seiner Neuregelung der Suizidbeihilfe hat der Gesetzgeber Sterbewilligen eine Tür zugeschlagen. Da ein hilfswilliger Arzt sich der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt, können sie nicht mehr auf dessen Hilfe zählen. Und jetzt soll sich eine weitere Tür schließen? Eine, die das Bundesverwaltungsgericht immerhin einen Spaltbreit geöffnet gehalten hatte.
Machen sich die Türenschließer eigentlich Gedanken darüber, vor welche Alternativen sie die Menschen stellen? Sie sollen unerträgliche Schmerzen in aussichtsloser Situation aushalten, bis diese Schmerzen den Körper am Ende besiegen. Wer es sich leisten kann, tritt eine letzte Reise in die Schweiz an, um dort in anonymer Umgebung einen einsamen Tod zu sterben. Den anderen Verzweifelten bleiben nur brutalere Varianten einer Selbsttötung.
Türen zuzuschlagen, sich taub zu stellen gegenüber solchem Leid — das ist eine Verletzung staatlicher Schutzpflicht.