Meinung Unterlassene Hilfeleistung: Staat hilft nicht beim Sterben
Sie ist in doppelter Hinsicht ein Tiefschlag — die Aufforderung des Bundesgesundheitsministeriums an das Bundesinstitut für Arzneimittel, sterbewilligen Schwerstkranken auch in Extremfällen den Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten zu verweigern.
Der rechtliche Tiefschlag: Die ministerielle Anweisung, ein höchstrichterliches Urteil zu ignorieren, kennt man aus dem Steuerrecht. Da werden die Finanzämter zuweilen vom Finanzminister verpflichtet, ein Urteil des Bundesfinanzhofs nur in dem entschiedenen Einzelfall, nicht aber in gleichliegenden anderen Fällen zu berücksichtigen. Was dann meist den Steuerzahler benachteiligt. Und an den Grundfesten der Gewaltenteilung rüttelt. So, wie auch hier.
Der menschliche Tiefschlag: Zu Recht hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Staat den Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung erlauben muss — wenn ein schwer und unheilbar kranker Patient in einer unerträglichen Leidenssituation frei und ernsthaft entschieden hat, sein Leben zu beenden. Und wenn es keine zumutbare Alternative gibt. Also unter sehr engen Voraussetzungen. Doch das Gesundheitsministerium versagt nun auch bei diesen Extremfällen eine Einzelfallprüfung. Und ignoriert damit den Richterspruch.
Das Argument, der Staat dürfe Selbsttötungen in keinem Fall unterstützen, spricht nur auf den ersten Blick für eine ehrenhafte Haltung. Doch in diesem Nein steckt gleichzeitig eine unterlassene Hilfeleistung. Das Signal an alle Verzweifelten, dass sie auf die Hilfe des Staates nicht zählen dürfen, wenn es für sie ernst und unerträglich wird. Dass sie allein gelassen werden.
Und so bleibt begüterten Sterbewilligen vielleicht noch eine bedrückend-traurige letzte Reise in die Schweiz zu einer Sterbehilfeorganisation. Da nehmen sie dann, allein, verlassen und fernab der Heimat, den tödlichen Trunk zu sich. Die anderen müssen sich mit einem quälenden Ende abfinden. Oder sie greifen, wenn sie dazu überhaupt noch in der Lage sind, zu einer der meist brutaleren Varianten der Selbsttötung.