Angst vor Kündigung: Wem droht was ?

So können Beschäftigte und Firmen auf die Krise reagieren.

Hamburg. "Wie sicher ist mein Arbeitsplatz?" - das fragen sich mit Blick auf die Wirtschaftskrise viele Beschäftigte. In einigen Firmen ist bereits Kurzarbeit angesetzt. Hier die gängigsten Fragen:

Eine Firma darf laut Kündigungsschutzgesetz dann Mitarbeiter entlassen, wenn sie mehr Menschen beschäftigt hat als tatsächlich Arbeit da ist. Ein schlichter Wegfall von Umsatz oder Gewinn allerdings ist nach Angaben von Rüdiger Krause, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Göttingen, noch kein ausreichender Grund, Stellen zu streichen.

In einigen Unternehmen wurde über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen festgelegt, dass bestimmte Beschäftigte nicht betriebsbedingt gekündigt werden können. Das sei etwa in der Metallindustrie häufig der Fall, erklärt Krause: "Es muss aber eine feste Vereinbarung geben. Die schlichte Aussage eines Personalvorstandes hat keine bindende Kraft."

Wem gekündigt werden kann, wird mit Hilfe einer sogenannten sozialen Auswahl entschieden. Wichtig sind unter anderem Lebensalter, Betriebszugehörigkeit und Familienstand - ein 25 Jahre alter Beschäftigter ohne Kinder, der seit zwei Jahren bei der Firma arbeitet, muss eher gehen als ein 40-jähriger Familienvater, der seit Jahren dabei ist. Bei Massenentlassungen kann der Betriebsrat einen Sozialplan durchsetzen.

Eine Firma kann einzeln mit ihren Mitarbeitern sprechen und sogenannte "Aufhebungsverträge" abschließen. Darin kann beispielsweise geregelt werden, dass der Mitarbeiter gegen eine Abfindung freiwillig seinen Job aufgibt.

Jeder Arbeitnehmer kann gegen eine betriebsbedingte Kündigung klagen. "Das muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung geschehen", sagt Arbeitsrechts-Experte Krause. Meistens liefen solche Klagen auf Vergleiche hinaus. Oft erhalte der Mitarbeiter eine Abfindung.

Der Beschäftigte arbeitet weniger, etwa nur drei Tage in der Woche. Dafür bezahlt ihm die Firma weniger Geld. Einen Teil des wegfallenden Lohns übernimmt die Bundesagentur für Arbeit. Die Mitarbeiter verdienen weniger, bleiben aber bei dem Unternehmen. Das Unternehmen kann dadurch seine eingearbeiteten Beschäftigten behalten. Ein Unternehmen kann vom 1. Januar 2009 an bis zu 18 Monate lang mit Kurzarbeit arbeiten.