Riester-Rente: Förderung schwankt

Mehr Gehalt kann den Beitrag vom Staat verringern. Der Sparer sollte seine Zahlung anpassen.

Düsseldorf. Die jüngste Gehaltserhöhung kann Schuld sein, dass Riester-Sparer weniger Fördergeld erhalten. Grund: Der Eigenbeitrag erreicht nicht mehr die geforderte Höhe. Deshalb ist die regelmäßige Prüfung des richtigen Zahlbetrags wichtig, denn die Bemessungsgrundlagen ändern sich des öfteren.

Um 154 Euro Grundzulage und Kinderzulagen von je 185 Euro zu erhalten (ab 2008 Geborene erhalten 300 Euro), müssen Sparer vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens in ihren Vertrag einzahlen.

Bei 40 000 Euro Jahreseinkommen wären dies 1600 Euro im Jahr. Wer genau diesen Betrag überweist, der liegt jedoch falsch, denn die vier Prozent errechnen sich inklusive Riester-Zulagen. Hat der Beispiel-Sparer zwei Kinder, kann er seinen Beitragsanteil also um 524 Euro mindern (einmal Grund- plus zweimal Kinderzulage). Unter dem Strich braucht er nur 1076 Euro selbst einzuzahlen.

Der Eigenbeitrag basiert auf den persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen. "Riester-Verträge erfordern ein gewisses persönliches Engagement", sagt Udo Rössler, Sprecher von Allianz Leben. "Den Vertrag einmal abschließen und dann nicht mehr drum kümmern, das funktioniert nicht." Zwar garantieren heute Dauerzulagenanträge, dass jedes Jahr Fördermittel fließen. Ändern sich jedoch die persönlichen Verhältnisse, etwa durch die Geburt eines Kindes, muss man dies dem Anbieter mitteilen. Bleibt die Meldung aus, gibt es keine Kinderzulage. Wichtig ist auch die jährliche Einkommensprüfung. Gehaltserhöhungen sind dabei genauso zu berücksichtigen wie Sonderzahlungen. "Gab es eine Lohnerhöhung von drei Prozent, sollte man die Riesterzahlung um drei Prozent anheben", so Rössler. Wird dies vergessen, erreicht der Eigenbeitrag nicht mehr die geforderte Vier-Prozent-Grenze. Folge: Die Zulagenstelle überweist nur anteilig Fördermittel. So erhalten etwa nur 60 Prozent bei der Allianz die volle Zulage.

So mancher Versicherer fragt deshalb zu Jahresbeginn beim Kunden nach, ob sich Eckwerte geändert haben. Mit den neuen Daten berechnen sie die künftige Prämie. Bei anderen Anbietern müssen Kunden selbst aktiv werden. Beispiel Postbank: "Bei Abschluss des Vertrages unterschreibt der Kunde, dass er uns über Veränderungen der Einkommenssituation informiert", sagt Postbank-Sprecher Rüdiger Grimmert. "Kunden erhalten dann einen Vorschlag, wie sie die Förderung optimal ausschöpfen." Anbieter wie die DWS zeigen sich weniger kundenfreundlich. Die Fondsgesellschaft rechnet nicht den optimalen Mindestbeitrag aus. Kunden, die selbst zum Taschenrechner greifen, sollten aufpassen. Die staatliche Zulagenstelle vergleicht die eigenen Angaben mit den Daten des Rentenversicherungsträgers. Wer keine vier Prozent einzahlt, erhält auch nicht die volle Zulage. Nachzahlungen sind möglich.

Der geförderte Eigenbeitrag ist gedeckelt bei 2100 Euro. Höhere Riester-Zahlungen bringen keine höhere Förderung. Beispiel: Arbeitnehmer, Jahreseinkommen 65000 Euro, ein Kind. Vier Prozent Eigenleistung entsprechen einem Jahresbeitrag von 2600 Euro. Abzüglich 339 Euro Zulagen verbleibt ein Betrag von 2261 Euro. Da aber höchstens 2100 Euro förderfähig sind, braucht man 161 Euro weniger zu überweisen und erhält trotzdem die Förderung.

Riester-Beiträge sind als Sonderausgabe bis zu 2100 Euro absetzbar. Ist die Steuererstattung höher als die erhaltene Zulage, schreibt das Finanzamt die Differenz gut. Viele Sparer glauben, sie brauchen keinen Zulagenantrag zu stellen, weil sie vom Steuerbonus profitieren. Das ist falsch. "Das Finanzamt zieht vom Steuerbonus immer die gesetzliche Zulage ab, egal, ob sie auf das Konto geflossen ist oder nicht", so Rössler. Wer keinen Zulagenantrag stellt, verliert Geld in Zulagenhöhe.