Datenklau: Wie sicher ist mein Bankkonto?

Analyse: Experten befürchten, dass die Kontonummern fast aller Bundesbürger auf dem Schwarzmarkt erhältlich sind.

Düsseldorf. Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist eine CD mit rund 1,2 Millionen Datensätzen von Bürgern gelandet, die auch Kontonummern und Bankleitzahlen enthält. Laut "Wirtschaftswoche" sind Bankverbindungen von 21 Millionen Deutschen auf dem Schwarzmarkt im Umlauf.

Die Muster-CD mit den 1,2 Millionen Datensätzen hatte das Magazin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft übergeben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nimmt an, dass noch weitere Datenträger kursieren und die Bankdaten fast aller Bundesbürger auf dem Schwarzmarkt erhältlich sind.

Zumeist über Callcenter, die im Auftrag großer Firmen Service-Leistungen erbringen oder von ihnen mit der Werbung von Neukunden beauftragt wurden. Dazu stellen die Unternehmen ihre vorhandenen Kundendaten zur Verfügung. Dort werden diese Daten dann gestohlen. Das geht mit Hilfe von kleinen USB-Sticks (= nur Zentimeter große, einsteckbare Wechseldatenspeicher) oder CD-Rohlingen relativ leicht und unbemerkt.

Indem sie die gestohlenen Daten auf dem Schwarzmarkt weiterverkaufen - oder mit Hilfe der Daten selbst illegale Abbuchungen vornehmen. Beim ersten bekannt gewordenenen Datenklau war im August dieses Jahres bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach eine CD mit rund 17000 Kontodaten aufgetaucht.

Im Verdacht steht die Viersener Firma MV Consulting. Die Ermittlungen der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft laufen noch. Derzeit werden die Daten der CD mit realen Kontobewegungen abgeglichen, berichtet Oberstaatsanwalt Lothar Gathen. Die Ermittlungen der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hingegen stehen nach Angaben ihres Sprechers Marx-Manthey "noch ganz am Anfang".

Sehr hoch. Bundesdatenschützer Peter Schaar ist überzeugt: "Es wird mit den Daten aller Deutschen gehandelt."

Einen umfassenden Schutz im Vorfeld gibt es leider nicht. Denn die Banken prüfen nicht standardmäßig, ob eine Lastschrift-Abbuchung berechtigt ist. Nachträglichen Schutz bietet nur eine sorgfältige Kontrolle der Kontoauszüge. Vorsicht geboten ist bei pauschalen Texten wie etwa "Jahresgebühr" und Beträgen zwischen fünf und 60 Euro, die bei nicht wenigen Bankkunden als "durchlaufende Posten" kaum beachtet werden.

Unverzüglich die kontoführende Bank oder Sparkasse benachrichtigen und der Abbuchung widersprechen. Das kann formlos am Telefon geschehen, ein persönliches Gespräch mit dem Kundenberater ist aber sicherer. Das Geldinstitut bucht das Geld dann wieder auf das Konto zurück.

Nur bedingt. Wenn eine Abbuchung erfolgte, ohne dass dafür eine Einzugsermächtigung vorlag, gilt ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6.Juni 2000 (AZ: XIZR258/99).

Tenor: "Die Möglichkeit des Schuldners zum Widerspruch gegen Belastungen seines Kontos aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist nicht befristet." Es gilt allerdings die im Bürgerlichen Gesetzbuch Verjährungsfrist von drei Jahren.