Arbeitsagentur muss Azubi Nebenkosten für Eigentumswohnung zahlen
Mainz (dpa/tmn) - Wenn ein Auszubildender bei der Arbeitsagentur Beihilfe für die Wohnnebenkosten beantragt, macht es keinen Unterschied, ob er eine Wohnung mietet oder Wohneigentümer ist.
Auszubildende haben auch Anspruch auf Mietbeihilfen, wenn sie in einer Eigentumswohnung wohnen. So muss die Arbeitsagentur einem Lehrling auch in diesem Fall die Nebenkosten zahlen, entschied das Sozialgericht Mainz (Az.: S 4 AL 194/11). Denn die Behörde darf nach Ansicht der Richter hier nicht ohne weiteres zwischen einer Miet- oder Eigentumswohnung differenzieren.
In dem Fall hatte eine Frau 149 Euro Ausbildungsbeihilfe bekommen. Allerdings machte sie insgesamt rund 751 Euro Kosten für Kreditraten, Heiz- und Nebenkosten für das gemeinsame Haus mit ihrem Lebensgefährten geltend. Die Behörde wollte diese Kosten nicht tragen.
Vor Gericht bekam die Frau teilweise Recht. Jeder Azubi, der nicht mehr bei den Eltern wohne - ob zur Miete oder in einer Eigentumswohnung -, müsse die Nebenkosten tragen, argumentierten die Richter. Allerdings könne eine Arbeitsagentur nur höchstens 224 Euro im Monat übernehmen. Die Richter betonten zudem, es gehe nur um Nebenkosten, nicht um Darlehensraten.