Azubis müssen für Überstunden Ausgleich bekommen
Berlin (dpa/tmn) - Sollen Auszubildende Überstunden leisten, muss der Arbeitgeber sie extra vergüten oder Freizeitausgleich gewähren.
Darauf weist Nico Schönefeldt hin, Berufsbildungsexperte beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag.
Der Arbeitgeber darf außerdem nicht gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes beziehungsweise des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen. Danach dürfen Jugendliche nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
Bei Volljährigen ist die Rechnung etwas komplizierter: Sie dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche arbeiten, also maximal 48 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit kann vorübergehend auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden. Dann muss allerdings sichergestellt sein, dass Auszubildende innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten.