Beim Übergang zum Krankengeld lieber nachfragen

Berlin (dpa/tmn) - Dauerhaft kranke Arbeitnehmer sollten beim Übergang von der Lohnfortzahlung zum Krankengeld sicherheitshalber Kontakt zu ihrer Krankenkasse aufnehmen. Darauf weist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hin.

Normalerweise senden die Versicherungen ihren Kunden von sich aus die richtigen Formulare zu, erläutert der GKV. Wenn das nicht passiert, sollten die Versicherten besser selbst die Initiative ergreifen: Das schützt nicht nur vor leeren Konten, sondern unter Umständen auch vor bösen Überraschungen.

Gesetzlich versicherten Angestellten muss der Arbeitgeber im Krankheitsfall üblicherweise nur für sechs Wochen den vollen Lohn bezahlen. Tut er das irrtümlicherweise noch darüber hinaus, kann er das Geld unter Umständen zurückfordern. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Nach den sechs Wochen erhält der Arbeitnehmer anstelle der Lohnfortzahlung das sogenannte Krankengeld. Es wird von der Krankenkasse bezahlt und beträgt zwischen 70 und 90 Prozent des normalen Gehalts.