Zeckenbiss auf Arbeit dokumentieren
Hamburg (dpa/tmn) - Werden Angestellte am Arbeitsplatz von einer Zecke gebissen, sollte dies dokumentiert werden. Kommt es dann zu einer Erkrankung, zahlt die gesetzliche Unfallsicherung die Arztkosten.
Wer bei der Arbeit von einer Zecke gebissen wird, sollte das schriftlich festhalten. Das rät die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Wird man dann krank, zahlt die gesetzliche Unfallsicherung die Arztkosten. Betroffen von Zeckenbissen sind vor allem die Berufsgruppen, die häufig im Freien arbeiten wie etwa Gärtner oder Kita-Mitarbeiter.
Zeckenbisse können für Menschen sehr gefährlich werden. Wird das Tier nicht gleich entfernt, kann der Gebissene sich mit einer bakteriellen Infektionskrankheit mit dem Namen Borreliose infizieren oder sich eine Viruskrankheit zuziehen. Gegen ersteres geht der Arzt mit einer Antibiotika-Therapie vor. Gegen letzteres hilft eine Impfung.