Betriebsarzt muss Mitarbeiterprobleme für sich behalten
Erlangen (dpa/tmn) - Wenden sich Mitarbeiter an den Betriebsarzt, müssen sie sich keine Sorgen machen, dass der Chef davon erfährt. „Mancher hat das Gefühl, der Mediziner sei eine Art verlängerter Arm des Chefs“, sagt Prof. Hans Drexler, Arbeitsmediziner an der Universität Erlangen.
Doch er unterliegt wie jeder andere Arzt der Schweigepflicht. Würde er den Arbeitgeber etwa über Krankheiten des Mitarbeiters informieren, bricht er seine ärztliche Schweigepflicht und macht sich strafbar.
Das gilt auch, wenn Mitarbeiter zum Beispiel nach einer längeren Krankheit in ihre Firma zurückkehren. Mancher hat dann Sorge, ihm etwa von seiner Depression zu erzählen. Der Betriebsarzt dürfe jedoch keine Details an den Arbeitgeber weitergeben, erklärt Drexler. Er könne nur eine Beurteilung abgeben, ob ein bestimmter Arbeitsplatz infrage kommt oder nicht - er darf aber ohne Erlaubnis des Mitarbeiters keine Einschätzung darüber abgeben, warum das so ist.