Ohne Notizen keine Prüfung - Fünf Fakten zum Berichtsheft
Hamburg (dpa/tmn) - Um sich zur Abschlussprüfung anmelden zu können, müssen Azubis ein ausgefülltes Berichtsheft vorlegen. Darin dokumentieren sie, was sie im Betrieb und in der Berufsschule gelernt haben.
Fin Mohaupt, Leiter der Ausbildungsberatung der Handelskammer Hamburg, erzählt, worauf sie achten sollten:
Regelmäßig führen: Kurz vor der Abschlussprüfung nachtragen, was man in drei Jahren Lehre gelernt hat? Das ist keine gute Idee. Azubis sind dazu verpflichtet, ihr Berichtsheft regelmäßig zu führen. Das kann je nach Region täglich, wöchentlich oder monatlich heißen. Hier erkundigen sie sich am besten beim Ausbilder, was verlangt wird.
Unterschrift des Ausbilders: Der Ausbilder muss das Ganze in der Regel mindestens einmal pro Monat mit Datumsangabe unterschreiben. So kann er kontrollieren, ob Jugendliche ihr Heft gewissenhaft führen. Macht er das nicht, verletzt er seine Pflichten als Ausbilder. Im schlimmsten Fall kann ihm sogar die Prüfungszulassung entzogen werden.
Arbeitszeit: Das Berichtsheft brauchen Jugendliche nicht zu Hause auszufüllen. Viel mehr muss der Arbeitgeber ihnen die Möglichkeit geben, das in der Arbeitszeit zu tun. Er trägt auch die Kosten, um das Berichtsheft anzuschaffen. In der Regel lässt sich jedoch ein Vordruck im Netz herunterladen, was kostenlos ist.
Berufsschule: Jugendliche müssen übrigens nicht nur darstellen, was sie im Betrieb gelernt haben. Darüber hinaus darf nicht fehlen, was in der Berufsschule auf dem Stundenplan stand. Auch das müssen sie zumindest in Stichpunkten notieren.
Bis zum Ende führen: Was kaum jemand weiß: Mit der Anmeldung zur Prüfung haben Jugendliche ihre Pflicht noch nicht getan. Auch danach ist das Berichtsheft weiterzuführen.