Brückentage 2014: Kluge Planung zahlt sich bei Urlaub aus
Berlin (dpa) - Gute Nachrichten für Arbeitnehmer: 2014 liegen die Brückentage besonders günstig. Wer seine Urlaubstage geschickt verteilt, kann mehr freie Zeit für sich gewinnen.
Was den Urlaub angeht, ist 2014 ein Geschenk für Arbeitnehmer. Die neun bundesweiten Feiertage fallen im kommenden Jahr alle auf einen Wochentag. Wer also klug vorausplant, kann aus 22 eingesetzten Urlaubstagen fast zwei Monate Ferien für sich herausholen - vorausgesetzt, die Kollegen kommen nicht alle auf dieselbe Idee.
Zudem liegen die Feiertage so günstig, dass sich mehrmals Brückentage für ein Vier-Tage-„Happy-Weekend“ lohnen. Für die Berufstätigen in den katholischen Gegenden Deutschlands bieten sich mit den drei zusätzlichen Feiertagen dort noch mehr attraktive Ausspann-Möglichkeiten.
Neujahr: Es geht gleich gut los: Neujahr fällt auf einen Mittwoch. Wer auch noch den 2. und 3. Januar freinimmt, kann aus zwei Urlaubstagen fünf machen. Arbeitnehmer aus Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt können sich damit gar sechs Tage am Stück gönnen - dank dem Feiertag Heilige Drei Könige am Montag, den 6. Januar.
Karneval: Die Rheinländer wiederum können sich auf die drei tollen Faschingstage Anfang März freuen. Es sind zwar keine gesetzlichen Feiertage. Aber in den närrischen Hochburgen an Rhein und Main machen von Rosenmontag (3. März) bis Aschermittwoch (5. März) traditionell viele Betriebe eine Auszeit.
Ostern: Dann steht auch bald Ostern vor der Tür. Vom 18. April (Karfreitag) bis 21. April (Ostermontag) ruht an diesen höchsten christlichen Feiertagen überall in Deutschland die Arbeit. Wer jedoch in der Karwoche vom 14. bis 17. April oder in der Woche nach Ostern vom 22. bis 25. April vier Tage freinimmt, kann so gleich mit dem Wochenende davor oder danach einen zehntägigen Urlaub genießen. Und wer acht Urlaubstage einsetzt, kommt im Ganzen auf 16 Tage Auszeit.
Wonnemonat Mai: Der Mai bietet mit dem Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt und manchmal auch noch Pfingsten die besten Chancen, mit Brückentagen verlängerte Wochenenden zu zaubern. Die erste Gelegenheit bietet sich am Donnerstag, dem 1. Mai: Aus eins mach vier. Christi Himmelfahrt als beweglicher Feiertag fällt 2014 auf Donnerstag, den 29. Mai - das zweite „Happy Weekend“.
Juni:Die beiden Pfingstfeiertage liegen am 8. und 9. Juni. Wer den Rest der Pfingstwoche freinimmt (10. bis 13. Juni), muss einschließlich des Wochenendes neun Tage nicht arbeiten. Berufstätige in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland können zehn Tage später schon wieder ein Brückentag-Wochenende einplanen: Fronleichnam fällt auf Donnerstag, den 19. Juni.
Tag der Deutschen Einheit: Dann herrscht lange Sommerpause bis zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Nur Bayern und Saarländer können sich noch auf ein Drei-Tage-Wochenende mitten im August freuen - mit dem Feiertag Mariä Himmelfahrt am Freitag, dem 15. August. Die anderen Arbeitnehmer müssen bis Freitag, den 3. Oktober warten, um drei Tage am Stück auszuspannen. Wer jedoch vom Montag, den 29. September bis Donnerstag, den 2. Oktober vier Tage Urlaub beantragt, kann sich mit den Wochenenden für neun Tage am Stück vom Arbeitsplatz verabschieden.
Reformationstag: Die evangelischen Christen haben im kommenden Jahr einen kleinen Vorteil gegenüber den Katholiken. Der Reformationstag am 31. Oktober liegt an einem Freitag - die Chance für ein weiteres verlängertes Wochenende in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Allerheiligen: Der Feiertag Allerheiligen am 1. November bringt den katholischen Berufstätigen im Süden Deutschlands 2014 dagegen keinen zusätzlichen freien Tag. Er fällt auf einen Samstag. Nur die Sachsen können am Buß- und Bettag am Mittwoch, dem 19. November, noch einen 5-Tage-Kurzurlaub einplanen, wenn sie sich den 20. und 21. November freinehmen.
Weihnachten: Die nächste lange Freizeit steht dann für alle über Weihnachten an, das an einem Donnerstag und Freitag gefeiert wird. Wer Heiligabend sowie von Montag, den 29. bis Mittwoch, den 31. Dezember Urlaub beantragt, kann aus vier wiederum neun freie Tage machen.