Darlehen zweckentfremdet: Keine Kündigung
Mainz (dpa) - Verwendet ein Mitarbeiter ein Arbeitgeberdarlehen für einen anderen Zweck als vereinbart, rechtfertigt das keinen Rausschmiss. Das geht aus einem am Freitag (7. Oktober) bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor.
Der Beschäftigte verletzt in diesem Fall keine arbeitsvertraglichen Pflichten, begründet das Gericht seine Entscheidung. Für Sanktionen des Arbeitgebers bestehe daher kein Anlass (Aktenzeichen: 10 Sa 133/11).
Das Gericht gab mit dem Urteil einem Mann Recht, der gegen seine fristlose Entlassung geklagt hatte. Er hatte von seinem Arbeitgeber ein Darlehen über 7000 Euro erhalten. Mit dem Geld sollte er nach Angaben des Arbeitgebers einen Kredit tilgen und seine „maroden Zähne“ sanieren lassen. Angeblich verwendete der Mann das Geld aber zu anderen Zwecken. Das LAG ließ offen, ob das tatsächlich der Fall war. Denn selbst wenn dem so wäre, liege darin kein arbeitsrechtlich relevantes Fehlverhalten, befand das Gericht. Deshalb sei weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt.