Kündigung ausgeschlossen - Arbeitgeber muss sich daran halten
Berlin (dpa/tmn) - Schließt der Arbeitgeber im Vertrag eine Kündigung aus, muss er sich auch daran halten. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin (Aktenzeichen: 7 Sa 2164/11).
In dem Fall hatte ein Arbeitgeber mit zwei Arbeitnehmern vereinbart, dass er ihnen gegenüber keine ordentliche Kündigung aussprechen darf. Dann stand eine Umstrukturierung der Firma an - und der Arbeitgeber kündigte den beiden Reinigungskräften außerordentlich. Daraufhin klagte eine der beiden Angestellten.
Mit Erfolg. Der Arbeitgeber sei nicht berechtigt gewesen, das Arbeitsverhältnis der Frau außerordentlich zu kündigen, so die Richter. Wie bei anderen Verträgen auch könne sich der Arbeitgeber nicht einfach von seiner Vertragsbindung gegenüber dem Arbeitnehmer lossagen. Er müsse vielmehr die Unkündbarkeit der Reinigungskraft berücksichtigen, wenn er sein unternehmerisches Konzept erstelle. Zudem habe der Arbeitgeber nicht nachgewiesen, dass die Auslagerung der Reinigungsarbeiten auf Dritte unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten unumgänglich gewesen sei.